2020 Teil 1

Vandalismus rund um die Limeshalle

In den zurückliegenden Tagen ist es rund um die Limeshalle wieder zu Sachbeschädigungen gekommen. Es gab wieder zerschlagene Glasflaschen, Schmierereien an Säulen, Scheiben und dem Boden vor der Limeshalle. Ebenfalls wurde eine Scheibe des AMC-Wohnwagens, der auf dem Parkplatz an der Limeshalle stand, beschädigt. Ich bitte alle Orzbächerinnen und Orzbächer um Mithilfe zur Aufklärung dieser Taten.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Sperrung Waldsportplatz

edingt durch Forstarbeiten bleibt der Waldsportplatz vorerst gesperrt. Zurzeit wird im Bereich des Waldsportplatzes durch die Forstverwaltung, sowie externe Firmen u.a. an trockenen Bäumen gearbeitet, bzw. diese entfernt. Dabei kam es zu einem Zwischenfall, bei dem das Tor in nördlicher Richtung getroffen und zerstört wurde. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Ich bitte alle Mitbürgerinnen und Mitbürger dem Waldsportplatz fern zu bleiben.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Heimatjahrbücher

Auch im kommenden Jahr 2021 wird es ein Heimatjahrbuch für den Rhein-Lahn-Kreis geben. Neben den wichtigsten VeranstaItungsterminen soll die Lektüre mit Artikeln aus dem   historischen und kulturellen Bereich, mit Besinnlichem und Erheiterndem sowie Beiträgen aus der gesamten Region vielseitig nutzbar und ein Begleiter das ganze Jahr über sein. Schwerpunktthema   ist ,,Mundart   und   Kultur" im   Rhein-Lahn-Kreis. Wie in den vergangenen Jahrzehnten wird der Heimatkalender durch die Kommune geordert werden. Der offizielle Verkaufspreis liegt bei 8,50Euro. Durch eine Sammelbestellung wird der Betrag nochmal herabgesetzt werden. Sichern auch Sie sich die interessante heimatbezogene Lektüre   Heimatjahrbuch des Rhein-Lahn-Kreises 2021 zum eigenen Gebrauch, als Weihnachtsgeschenk, als Gastgeschenk, für Jubiläen, Geburtstage, Ehrungen, etc.  - den   
EinsatzmögIichkeiten sind praktisch keine Grenzen gesetzt.

Ich bitte um Rückmeldung bis zum 11.10.2020, ob Sie eines der Heimatjahrbücher bestellen möchten. Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau wird dann eine Sammelbestellung übernehmen. Die Ausgabe erfolgt über die Ortsgemeinde Arzbach.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Verkehrssituation im Bereich der Limeshalle

In den letzten Tagen und Wochen gab es wieder verschiedene Hinweise und Beschwerden über Gefährdungen und Belästigungen im Bereich der Straße „Am Kennelbach“, dem Gemeindeparkplatz (ehemals Kirmesplatz) und der Zufahrt Limeshalle. Grundsätzlich gilt seit dem 28.06.2005, dass der gesamte Verkehrsbereich ab der Einmündung „Am Kennelbach/Hauptstraße) in einer „30-km/h-Zone“ (VZ 274.1-50) liegt. Außer einem Halteverbot (VZ 283-50 mit Zusatzzeichen (ZZ) „Buswendeplatz freihalten“) gibt es für den Gemeindeparkplatz keine Beschränkung. Zusatzzeichen „bis 3,5 t“ oder „bis 7,5 t“ zur Verhinderung parkender LKW oder Wohnmobile existieren nicht. Ebenfalls ist im Übergangsbereich Gemeindeparkplatz Zufahrt Limeshalle die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h beschränkt. Das Verkehrszeichen (VZ 274-51) existiert nicht oder nicht mehr. Hier wird es zukünftig eine Bodenmarkierung geben. Ebenfalls wurden im Jahr 2005 am Anfang der Zufahrt und vor dem Kurvenbereich (Innenseite) in der Zufahrt zwei Pflanzkübel aufgestellt. Letzter wurde später entfernt. Die Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge (3,05m) welche sich aus der maximal zulässigen Fahrzeugbreite von 2,55 Metern zuzüglich einem halben Meter Sicherheitsabstand zusammensetzt, wurde dabei stets gewährleistet. In der letzten Woche wurde der letzte verbliebene Pflanzkübel von Unkraut und unerwünschtem Bewuchs befreit, zusätzlich wurde er wieder auf die korrekte Ausgangsposition gestellt, da er in den letzten Monaten mehrfach verrückt wurde um größeren Fahrzeugen Platz zu schaffen. Hinzuzufügen ist, dass Limeshalle und Grundschule einen gesonderten Rettungsweg über den Wiesenweg haben, hier gibt es z.B. auch Hydranten. Deshalb steht unmittelbar vor der Limeshalle das VZ 250 (Verbot der Durchfahrt). Leider wird zu Schulbeginn dieses wieder vielfach missachtet, oft wird eingefahren, gehalten oder gar geparkt. Ich bitte sie die Straßenverkehrsordnung zu beachten.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Tiefbauarbeiten in der Hochstraße

Im Bereich der Straße „Hochstraße“ auf Höhe des Hauses Nr. 17 kommt es in den nächsten Tagen zu einer halbseitigen Sperrung (Regelplan B I / 1). Grund für die Tiefbauarbeiten ist ein Telekomschaden.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Truppenübung

Im Bereich Hillscheid, Neuhäusel, Eitelborn, Arzbach, Bad Ems und Frücht findet Anfang Oktober eine beabsichtigte Durchführung einer Truppenübung bis zur Stärke einer/s Kompanie/Batterie/Staffel statt. Die Soldaten bewegen Sich nur nachts. Es kommen nur Rad-KfZ, keine Ketten-Kfz sowie Flugzeuge oder Hubschrauber zum Einsatz. Insbesondere geht diese Information an die Grundeigentümer, Jagdgenossenschaften, Jagdpächter und Jagdaufseher, soweit durch o.a. Übung betroffen.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Neuer Bauhofmitarbeiter bei der Ortsgemeinde Arzbach

Zum 1. September 2020 hat Marius Müller seinen Dienst als neuer Bauhofmitarbeiter bei der Ortsgemeinde Arzbach angetreten. Der 28-jährige „Orzbächer Jung“ ist gelernter Fleischer und hat in den vergangenen Jahren in einem Arzbacher Unternehmen seine eigenverantwortliche Arbeitsweise, sowie seine körperliche Belastbarkeit täglich unter Beweis gestellt. In seiner Freizeit ist er in der Freiwilligen Feuerwehr Arzbach aktiv und hat verbunden mit einem sehr hohen Interesse an der Forstwirtschaft nicht nur dort passende handwerkliche Arbeiten sowie das Führen und Pflegen von technischen Geräten gelernt und stets weiterentwickelt. Ihm ist Arzbach bestens bekannt. Wir wünschen ihm einen guten Start und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Einwohnerfragestunde

Nach § 21 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde gilt für die Einwohnerfragestunde:

(1)

Die Einwohnerinnen und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung (Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten der Gemeinde) zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

(2)

Die Einwohnerfragestunde wird vom Ortsbürgermeister im Benehmen mit dem/den Beigeordneten, mindestens vierteljährlich anberaumt; sie ist in die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Ratssitzung aufzunehmen. (Anmerkung: in Arzbach ist dies in der Regel der 1. Tagesordnungspunkt). Sie soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.

(3)  

Fragen sollen dem Ortsbürgermeister nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.

(4)  

Der Vorsitzende hat Fragen zurückzuweisen sowie die Äußerung von Vorschlägen und Anregungen zu unterbinden, wenn

 

1. sie nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder
2. sie sich auf nachfolgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen oder
3. sie Angelegenheiten betreffen, die gemäß § 5 Abs. 2 und 3 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, oder
4. die reguläre Dauer der Einwohnerfragestunde bereits um mehr als 15 Minuten überschritten ist, sofern nicht der Rat ihre Verlängerung beschließt.

In den Fällen der Nummern 2 und 4 sind die betreffenden Fragen oder Äußerungen bei der nächsten Einwohnerfragestunde vorrangig zuzulassen.

(5)  

Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Die in Absatz 1 Bezeichneten können in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage stellen; eine Zusatzfrage ist zugelassen.

(6) 

Fragen werden mündlich vom Vorsitzenden beantwortet. Die Fraktionen sowie die Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, können zu der Antwort kurz Stellung nehmen. Kann die Frage in der Einwohnerfragestunde nicht beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung in der nächsten Einwohnerfragestunde, sofern nicht der Fragesteller der schriftlichen Beantwortung zustimmt. Der Bürgermeister hat den Rat über den Inhalt einer schriftlichen Beantwortung zu informieren.

(7)  

Werden Vorschläge und Anregungen unterbreitet, so können zunächst der Vorsitzende, danach die Fraktionen sowie die Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, hierzu Stellung nehmen.

(8)  

Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Fragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

 

Anordnung 276/2020 einer Verkehrsbeschränkung gemäß § 29 Abs. 2 StVO, § 45 Abs. 1 StVO und § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO; hier Straße „Am Rotlöffel“

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau erlässt im Einvernehmen mit der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises folgende Anordnung:


Die Straße „Am Rotlöffel“ wird im Bereich des Teilstücks der „S-Kurve“, Anschluss „Auf der Au“ vom 07.09.2020 bis zum 10.09.2020 voll gesperrt. Grund sind Tiefbauarbeiten für die Erstellung von drei Suchgräben für die Lagefeststellung der Trinkwasserleitung. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass eine Ver- und Entsorgung der angrenzenden Grundstücke jederzeit gewährleistet ist. Weisungen von Beamten der Polizeiinspektion Bad Ems oder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Straßenmeisterei Bad Ems bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau sind wesentlicher Bestandteil dieser verkehrsbehördlichen Anordnung und sofort zu befolgen.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Nutzung des Jugendhauses am alten Sportplatz

Das sich im Eigentum der Ortsgemeinde Arzbach befindende Jugendhaus des Fördervereins „all4one“ bleibt bis auf weiteres geschlossen.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

 

Arzbach beweist Verbundenheit mit seinem Kirmesbetreiber

Die Corona-Krise hat jeden und alles beeinträchtigt und wir uns sicher noch länger beschäftigen. Am 15. März wurde daher -seinerzeit vorausschauend- beschlossen, dass der "Veranstaltungskalender" des Ortsrings 2020 ausgesetzt wird, was auch die Durchführung der Kirmes betreffen sollte. Durch die Corona-Krise ist es in diesem Jahr existenzbedrohend still geworden um deutsche Volksfeste. Die Branche der Schaustellerfamilien droht auszusterben, da ihnen zurzeit jegliche Einnahme fehlen und damit in nicht wenigen Fällen auch Geld für den täglichen Lebensunterhalt. Staatliche Hilfe kann durch die Besonderheiten der Branche, die eben nicht in “normalen“ Kreditmaßstäben zu berechnen ist, oft gar nicht gewährt werden. Auch in Arzbach war die Kirmes im üblichen Umfang nicht durchführbar. Dem Kern der Sache, nämlich das Gedenken an die Kirchweihe an Peter und Paul wurde mit einem ökumenischen Open Air Wortgottesdienst auf der Pfarrwiese der gebührende Raum gegeben. Ortsgemeinde und Ortsring Fachbach hatten bereits im Frühjahr ihre Schausteller unterstützt und waren damit als gutes Beispiel vorangegangen. Der Schaustellerbetrieb Kromin, welcher sonst ein wichtiger (und rarer) Partner für die Arzbacher Kirmes ist, ist durch die derzeitige Lage extrem betroffen. Natürlich kann der Ortsring und die Ortsgemeinde Arzbach keinen "Verdienstausfall" kompensieren helfen, aber jeder war der Meinung, dass die Schaustellerfamilie Kromin sich sicher über eine solidarische Geste freuen würde. Auch wenn die zwölf Ortsvereine im Ortsring dieses Jahr nicht von den Erlösen der Kirmes profitieren können, sowie mit höchst unterschiedlichen Problemen in der Corona-Pandemie kämpfen, beeindruckte dennoch die geschlossene Beteiligung aller Vereine. Jeder Verein gab mit 75 € einen leistbaren, festen Betrag und die Mitglieder des Ortsgemeinderates rundeten diesen Betrag noch etwas auf, sodass man auf glatte 1.000 € kam. Diese wurden nun von dem Ortsringvorsitzenden Peter Fuchs und Ortsbürgermeister Claus Eschenauer mit den passenden Worten an die Schaustellerfamilie Kromin übergeben.

Talente spielten in Arzbach Fußball

Im Stadion Burgwiese, der Heimstätte der Fußballer des SV Arzbach wurde vergangenen Sonntag ein ganz besonders attraktives Testspiel ausgetragen. Die U19-Jugend von Borussia Dortmund und Kickers Offenbach standen sich in einem intensiven Vorbereitungsspiel für die kommende Fußball-Bundesligasaison gegenüber. Bei gepflegtem Fußball und höchsten sommerlichen Temperaturen durfte man sich auf einen tollen Nachmittag freuen, bei dem nicht nur alle Corona-Hygienekonzepte eingehalten wurden, sondern auch ein wenig Normalität und Freude für die Zuschauer einkehrte. Das Spielergebnis von 5:1 für den BVB geriet dabei eher zur Nebensache. Ich bedanke mich recht herzlich für die tolle Zusammenarbeit im Vorfeld mit dem ausrichtenden SV Arzbach und dem Initiator diese Partie.  

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister   

Parkverbot im Wendehammer


Durch Arzbach zieht sich ein komplexes Straßen- und Wegenetz, dabei muss eine Straße nicht immer auch von zwei Enden zugänglich sein. Diese besondere Art von Straße wird als Sackgasse bzw. Stichstraße bezeichnet und dient vor allem dem Anliegerverkehr. Verirren sich ortsunkundige Autofahrer in eine Sackgasse, müssen diese zum Verlassen in der Regel wenden. Für Pkw ist dies nicht selten noch problemlos möglich, für Lkw und Müllfahrzeuge kann dies aber eine Herausforderung darstellen. Um dennoch sicherzustellen, dass diese Fahrzeuge die Sackgasse wieder verlassen können, gibt es den sogenannten Wendeham-mer. In Deutschland ist – wie soll es anders sein – der Wendehammer genormt. Den Begriff des „Wendehammers“ gibt es in der StVO allerdings nicht. Ob das Parken hier zulässig ist, richtet sich – wenn keine Beschilderung vorhanden ist – nach den allgemeinen Vorschriften. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Anlieger. Bei Verstoß drohen Bußgelder gemäß Bußgeldkatalog Halten und Parken bis zu 65 Euro. Nach § 12 Abs. 3 StVO ist das Parken verboten an engen Straßenstellen. Eine Fahrbahnbreite von 6 m plus Gehwegbreite von 1,40 m wird als ausreichend für Erschließungsstraßen klein dimensionierter Wohnbebauung erachtet. Allgemein fürs Parken am Straßenrand gilt ein Abstand von 3 m zum nächsten Fahrbahnrand. In Sackgassen – also auch im Wendehammer – darf nur in Fahrtrichtung geparkt werden. Solange die Fahrbahn breit genug ist, Grundstücksausfahrten nicht blockiert bzw. generell andere Fahrzeuge nicht behindert werden (§ 1 Abs. 2 StVO) darf am Wendehammer geparkt werden. Wenn nicht verboten, darf hierzu auch auf dem Gehweg geparkt werden. Um ein reibungsloses passieren des Wendehammers zu ermöglichen, wird jedoch das dortige Parken durch Beschilderung reguliert. An Tagen der Müllabfuhr gilt dann beispielweise Parkverbot. Ich bitte um Beachtung!

 

Zündelnde Kinder in Arzbach

Offene Feuer sind potentielle Gefahrenherde. Dies gilt besonders zur trockenen, heißen Jahreszeit, in der die Waldbrandgefahr ohnehin groß ist. Das sollte eigentlich Jedem klar sein. Dennoch kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Anrufen, Alarmen bei der Feuerwehr über unsachgemäßen Umgang mit offenem Feuer etc. Auch in Arzbach gilt als grundsätzlich verboten, ein Feuer zu machen, wenn man sich an einem der folgenden Orte aufhält:

 

- in Naturschutzgebieten, 
- auf einem fremden Privatgrundstück (ohne Erlaubnis)
- auf öffentlichen Plätzen
- auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
- in Jagdregionen

 

Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie den Grill anwerfen oder ein stattliches Lagerfeuer mit Zunder füttern und entzünden. Denn beides gilt als offenes Feuer. Sogar Kerzen, Campingkocher oder Zigarettenstummel können so zu Ihren Ungunsten als gefährliche Brandherde ausgelegt werden. Deshalb bitte ich Sie auch ihren Kindern mitzuteilen, dass sogar ein Stück frisch verbranntes Papier auf einer trockenen Wiese ebenfalls Feuer auslösen kann und der Bußgeldkatalog fürs „Outdoor Feuermachen“ in Rheinland-Pfalz den Tatbestand „Feuer in geschützten Gebieten entfacht (keine Brandstiftung)“ enthält und ein Bußgeld zwischen 52 Euro bis 2.557 Euro verhängt werden kann. 

Im Landeswaldgesetz (LWaldG) ist zudem geregelt unter § 24 Waldbrandschutz, dass

 

(1.) Alle sind verpflichtet, bei der Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden mitzuwirken und Anordnungen des Forstamtes zu befolgen.


(2.) Im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald darf nur mit Genehmigung des Forstamtes Feuer angezündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden.


(3.) Absatz 2 gilt nicht für

1. Personen, denen der Wald gehört oder die ein Nutzungsrecht daran besitzen,

2. Personen, die im Wald beschäftigt sind,

3. Jagdausübungsberechtigte bei der Jagdausübung,

4. Personen bei der Ausführung behördlich angeordneter oder genehmigter Arbeiten,

5. das Anzünden und Unterhalten von Feuer in einer vom Forstamt errichteten oder von ihm genehmigten Feuerstelle,

6. das Anzünden und Unterhalten von Feuer in einer Anlage, die behördlich, insbesondere bau- oder gewerberechtlich, genehmigt wurde,

7. das Grillen auf Grundstücken am Wald mit zugelassener Wohnbebauung.

 

Ich bitte Sie vernünftig und aufmerksam zu sein. Vielen Dank!

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister 

Spielplatzregeln

Unsere Spielplätze dürfen nach langem Corona-Verzicht endlich wieder genutzt werden. Um den Spaßfaktor für kleine und große Besucher hoch und die Gefahr vor Verletzungen niedrig zu halten, gelten allerdings – neben den derzeit wichtigen Hygiene- und Abstandsregeln – auf öffentlichen Spielplätzen einige generelle Regeln, für deren Einhaltung die Eltern zuständig sind. Unsere ausgewiesenen Spielplätze sind für Kinder bis 14 Jahren zugelassen. Damit soll vermieden werden, dass Spielplätze zum Jugendtreff werden. Kinder unter drei Jahren dürfen nur unter Aufsicht ihrer Eltern auf den Spielplatz. Ab einem Alter von vier Jahren dürfen sie begrenzt allein spielen, es wird allerdings dazu geraten zu einem Kontrollblick etwa alle 20 – 30 Minuten. Ab sieben Jahren darf der Nachwuchs dann ohne Aufsicht und regelmäßige Kontrolle auf dem Spielplatz spielen. Auch wenn unsere Spielplätze in Arzbach keine Türen haben, gibt es auch hier Betriebszeiten zu beachten, insbesondere um die Nerven der Anwohner zu schonen. Die Spielplätze dürfen von acht Uhr morgens bis abends um 20.00 Uhr bespielt werden. Es gibt keine Mittagsruhe. Es darf durchgetobt werden. Auch sonntags dürfen Kinder auf dem Spielplatz Krach machen. Auf öffentlichen Spielplätzen darf weder geraucht noch Alkohol getrunken werden. Das gilt auch und vor allem für die Eltern, die ihre Kinder begleiten. Gerne stoßen auch Eltern auf Kindergeburtstagen mit einem Schlückchen auf den Nachwuchs an. Findet die Feier auf dem Spielplatz statt, heißt es allerdings Selters statt Sekt. Auch Hunde haben auf den öffentlichen Spielplätzen nichts verloren. Ebenso gehört der Müll in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Auch wenn eine der Hinweistafeln aktuell durch unbekannte Jugendliche mit einer schwarzen Spraydose beschädigt wurde, sind diese Regeln nicht außer Kraft gesetzt.  

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Anstehender Ausbau der Straße „Am Rotlöffel“ geht weiter voran hier: Vermessungsarbeiten im Bereich der Straße

Im Rahmen der Vorbereitungen zum anstehenden Ausbau fand nun ein Begehungstermin zur örtlichen Grenzfestlegung statt. Durch ein Bestandsaufmaß seitens des Vermessungsbüros Dänzer, Bad Ems, wurde vor geraumer Zeit festgestellt, dass die Katastergrenzen im Bereich der Verkehrsanlage „Am Rotlöffel“ nicht mit den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten übereinstimmen. Sowohl aus Gründen der Rechtssicherheit als auch im Hinblick auf den anstehenden Ausbau dieser Straße wird daher eine Bereinigung der Eigentumsverhältnisse (Grenzbereinigung) erforderlich. Das Vermessungsbüro Dänzer hat daher in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Arzbach und der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau einen   Begehungstermin zur örtlichen Grenzfestlegung festgelegt an dem alle Eigentümer, sowie viele Anwohnerinnen und Anwohner anwesend waren.

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Ein „Dankeschön“ der Bewohner des Caritas-Altenzentrum St. Josef

„Die Sonne scheint auch in schwierigen Zeiten!“ – unter diesem Motto übergab die Einrichtungsleiterin des Caritas-Altenzentrum, Frau Rita Schlageter, Ortsbürgermeister Claus Eschenauer eine persönlich signierte Dankurkunde der Einwohnerinnen und Einwohner des Hauses. So schlimm die Corona-Pandemie auch sein mag und ein Ende noch nicht in Sicht ist, es gibt immer wieder Lichtblicke und Momente die zeigen, dass in der Krise niemand allein sein muss, dass die Menschen im Caritas Altenzentrum St. Josef es gemeinsam schaffen werden, die schwierige Zeit zu überstehen. Neben der Ortsgemeinde Arzbach gab und gibt es auch viele andere Aktionen und Menschen, denen die Bewohnerinnen und Bewohner, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter danken. Hier sind die tatkräftigen „Mut-mach-Zeichen“ des Kindergarten St. Georg genannt: „Kopf hoch, sonst kannst du den Regenbogen nicht mehr sehen!“. Mit vielen bunten, selbstgemalten Bildern auf einer Wäscheleine und einem Herz zum Muttertag wurde nicht nur das „Backes“ geschmückt, sondern eben auch die große Gartenanlage des Hauses St. Josef. Das Seelsorgeteam der Augst spricht den Bewohnern und Mitarbeitern Mut zu, unterstützt diese mit einer Geldspende und spendet ständig Glaube, Trost und Hoffnung. Regelmäßig begeistert auch das ehrenamtliche Duo Bernd Kaltenhäuser und Rainer Lehmler mit Gitarre, Gesang und bekannten Liedern im Garten die Bewohner und Mitarbeiter. Da die Corona-Pandemie auch vor dem Landespolizeiorchester Rheinland-Pfalz nicht halt machte und an ein gemeinsames Proben nicht zu denken ist, überlegt man sich dennoch weiter zu musizieren und gleichzeitig etwas Gutes zu tun. Es entstand die Idee, in kleinen Besetzungen von zwei Personen durch ganz Rheinland-Pfalz zu reisen und den Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen eine musikalische Freude zu bereiten. Diese Konzerttour führte kürzlich Marina Moro Saura und Anne Voit in den Garten des St. Josefsheim zu einem 45-minütigen Platzkonzert. Dank der großartigen Initiative des Kreisfeuerwehrverbands Rhein-Lahn e.V. unterstützten viele fleißige Hände und nähten Mund-Nasen-Bedeckungen als diese Mangelware wurden. Viele dieser Aktionen zeigen, in Arzbach ist man nicht allein - jeder ist da und steht für den anderen ein. Vielen Dank!

 

 

Goldene Hochzeit Ehepaar Best

Sie sind nun bereits fünf Jahrzehnte verheiratet: Werner und Mechthild Best, die in diesen Tagen ihre Goldene Hochzeit im Kreise von Familie und Freunden feierten. Ortsbürgermeister Claus Eschenauer gratulierte gemeinsam mit dem Ersten Beigeordneten Christian Christ zum 50. Ehejubiläum und überreichte im Namen der Ortsgemeinde Arzbach eine Urkunde, sowie einen Blumenstrauß.

Vertretung Ortsbürgermeister

In der Zeit von Sonntag, 19. Juli bis einschließlich Sonntag, 26. Juli, wird Ortsbürgermeister Claus Eschenauer vom Ersten Beigeordneten Christian Christ vertreten. Herr Christ ist unter der Telefonnummer 0151/11840449 erreichbar.

 

Christian Faß, Beigeordneter

Schreiner gegen Corona

Die Tage durfte ich dem Kindergarten St. Georg eine kleine Freude bereiten. Die Schreiner der Tischlerinnung Rhein-Lahn haben für die Kinder eine Smiley-Garderobe zum Anmalen entworfen. Dieses Projekt wurde ermöglicht durch die Unterstützung der Wirtschaftsförderungs-Rhein-Lahn mbH, die Nassauische Sparkasse und die Volksbank Rhein-Lahn-Limburg. Die Verpackung wurde durch die Firma Heuchemer in Miehlen zur Verfügung gestellt. Umgesetzt wurde dieses Projekt durch vier Mitglieder der Tischlerinnung Rhein-Lahn: Schreinerei Schweizer in Katzenelnbogen, Schreinerei Schwieck in Braubach, Schreinerei Roger Nengel in Lahnstein und RH-Montage in Kestert. Vielen Dank für diese kreative und schöne Idee und den Kindern des Kindergarten St. Georg natürlich viel Spaß mit der Garderobe.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Vertretung Ortsbürgermeister

In der Zeit von Samstag, 11. Juli bis einschließlich Samstag, 18. Juli, werde ich vom Beigeordneten Christian Faß vertreten. Herr Faß ist unter der Telefonnummer 0151/11840449 erreichbar.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Unbekannter fotografiert Häuser

Ein Mann hat im Bereich des Weilers Bierhaus Häuser beobachtet und fotografiert und beunruhigte in der vergangenen Woche mehrere Anwohnerinnen und Anwohner der Straßen „Am Bühl“ und „Am Bierhaus“. Die Polizei rät, in einem solchen Fall besser sofort die Beobachtungen eben dieser zu melden.

 

Halten Sie bitte die Augen auf!

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Ökumenischer Kirmesgottesdienst

In diesem Jahr fand der Kirmesgottesdienst bedingt durch die Corona-Pandemie und die Umbaumaßnahmen in der Kirche auf der Wiese vor dem Pfarrzentrum statt. Bei herrlichen Temperaturen hatten Pfarrerin Lisa Tumma (Erlösergemeinde Neuhäusel), Pater Alban Rüttenauer und der Ortsausschuss Arzbach eingeladen. Ich danke allen Beteiligten für eine rundum gelungene und sogar sehr unterhaltsame Veranstaltung und bin sehr stolz darauf, dass es an diesem leider etwas anderem Kirmeswochenende auch viele weitere Corona-konforme Veranstaltungen wie Konzerte gepaart mit gemütlichem Beisammensein bei unseren Gastronomen im Ort gab.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister  

 

Gemeinderat der Ortsgemeinde Arzbach stimmt für den Ausbau der Straße „Am Rotlöffel“

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Arzbach gab bei seiner Sitzung am 29.06.2020 grünes Licht für eine umfassende Sanierung der Straße „Am Rotlöffel“. Seit rund zehn Jahren wird in Arzbach der Ausbau der Straße „Am Rotlöffel“ geplant, für den ein straßenbautechnischer Vollausbau vorzusehen ist. Die Ausbauarbeiten werden als Gemeinschaftsmaßnahme mit
Kanal- und Wasserleitungsarbeiten der Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau
ausgeführt.  

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Rückblick auf die Kirmes von 2019: Heiße Tage an Peter und Paul

Traditionell an Peter und Paul, der 29. Juni, findet in Arzbach die Kirmes statt. Vier Tage lang wurde bei manchmal leider zu heißen Temperaturen in und um die Limeshalle gefeiert. Alle Veranstaltungen waren prima besucht, nur am Sonntagnachmittag musste man dem Wetter bei knapp vierzig Grad etwas Tribut zollen. Freitags ging es los mit dem 4. Arzbacher Flunkyball-Turnier, an dem sich die Kirmesjugenden der Gegend beteiligten (u.a. Kadenbach und Winden). Der Samstag stand dann ganz im Zeichen der Tradition. In der Kirchweih-, bzw. Patroziniumsmesse zu St. Peter und Paul, die musikalisch vom Kirchenchor umrahmt wurde, beteten Pater Alban und die Kirmesjugend für den neuen Gemeinderat und den neuen Ortsbürgermeister und wünschten der neuen politischen Generation ein gutes Gelingen und Segen für die Arbeit. Anschließend eröffnete der nun amtierende Ortsbürgermeister Claus Eschenauer gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Kirmesjugend, Maxi Fries, die Kirmes. Dieser Anlass wurde als Plattform für einen offiziellen Dank der Vereine an die scheidende Ortsbürgermeisterin Marlene Meyer genutzt. Ganz überraschend wurde sie auf die Bühne gebeten, sich teils tränenreich verabschiedet und ihr ein Geschenk aller Ortsvereine übergeben. „In Marlene Meyer hatten wir, die Vereine, in den letzten Jahren eine sehr hilfreiche Mitstreiterin“, lobte der Vorsitzende des Ortsrings, Peter Fuchs. Abends spielte das Duo „Jet Set“ live. Lisa und Paul, zwei Arzbacher Urgesteine, machten dabei Stimmung bis Mitternacht. Der Sonntag und Montag begann mit jeweils einem Frühshoppen, bevor die „Eschenauer Twins“, der singende Ortsbürgermeister Claus Eschenauer mit seinem Zwillingsbruder Carl, den Dämmershoppen einleiteten und somit die Kirmes endete.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

75. Geburtstag von Frau Osing

Diesen Monat feierte Frau Gertrud Osing ihren 75igsten Geburtstag. In sichtlich guter Laune nahm die Jubilarin in einer kleinen Feierstunde die Glück- und Segenswünsche der Ortsgemeinde entgegen. Frau Osing berichtete über ihr einstiges Leben in Düsseldorf und dass sie durch ihren Mann den Weg nach Arzbach gefunden hat und sich nun bei uns auf dem Land sehr wohl fühlt und in Arzbach mit vielen Freunden und natürlich ihrem Mann ein schönes neues Zuhause gefunden hat.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Benefizkonzert: "Zurück zum Glück - We support our locals!"

Unter diesem Motto kehrte vergangenes Wochenende bei einem warmen Sommerabend wieder etwas Normalität zurück nach Arzbach. Auf der Terrasse des GlücksGefühl gab es akkustische Klänge von Julia Schmidt und Simon Richter. Die Spendenbox vor Ort kam zur Hälfte dem Gastronomen und zur anderen Hälfte den Künstlern zugute. Super Aktion! Vielen Dank! Arzbach hilft!

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Gefahr durch Eichenprozessionsspinner

Auch in diesem Frühjahr warnt die Ortsgemeinde Arzbach vor den Raupen des Eichenprozessionsspinners. Wer die feinen Haaren berührt, riskiert unangenehme Reaktionen der Haut, da jedes einzelne Exemplar bis zu 600.000 Brennhaare besitzt, die ein Nesselgift enthalten. Auch wenn die Raupen sich gehäutet haben, bleiben die kleinen Haare zurück und sind weiterhin gefährlich. Bei einer Berührung auf der Haut kommt es zu Hautausschlägen mit intensivem Juckreiz.
Auch in diesem Jahr sind wieder vermehrt Flächen betroffen, die im letzten Jahr befallen waren. So geschehen am Parkplatz der Grillhütte. Sollten Nester festgestellt werden, werden diese, sofern es geht, schnellstmöglich entfernt. Ist dies nicht möglich, werden im befallenen Bereich Warnschilder aufgestellt. Die Überprüfung und Beseitigung von Nestern findet ausschließlich auf öffentlichen Flächen statt. Privatpersonen sollten sich bei Befall eigener Bäume an fachkundige Firmen des Garten- und Landschaftsbaus oder der Baumpflege wenden und keinesfalls selbst zur Tat schreiten. Halten Sie die Augen auf! Sollten Vorkommen des Eichenprozessionsspinners an Kinderspielplätzen, dem Friedhof oder anderen öffentlichen Grünflächen entdeckt werden, bitte ich Sie die Ortsgemeinde Arzbach umgehend in Kenntnis zu setzen.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Betrugsversuche in der Ortsgemeinde Arzbach

In der Ortsgemeinde Arzbach und vielleicht auch in den Nachbargemeinden kommt es derzeit zu betrügerischen Telefonanrufen, deren Urheber mit dem so genannten „Enkeltrick“ versuchen, älteren Menschen Bargeld oder Wertgegenstände abzuluchsen. Vergangene Woche kam es zu Anrufen bei Seniorinnen und Senioren. Es meldete sich ein männlicher Anrufer, der sich als angeblicher Verwandter ausgab und einen finanziellen Engpass – hier der Unfall mit seinem Auto auf der Autobahn – schilderte und um das kurzfristige Überlassen eines höheren Geldbetrages bat. Die Polizeiinspektion Bad Ems ermittelt nun in diesen Fällen, bei denen aufgrund der Reaktionen der Angerufenen kein Schaden entstand. Hinweise zu ähnlichen Vorfällen nimmt die Polizei telefonisch entgegen (Tel. 02603-9700).
Der Enkeltrick ist eine besonders hinterhältige Form des Betruges, der für die Opfer oft gravierende finanzielle und persönliche Folgen hat. Mit den Worten „Rate mal, wer gerade anruft?“ oder ähnlichen Fragen rufen die Betrüger bei vorwiegend alleinstehenden, älteren Personen an, geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten um Bargeld. Als Grund wird ein finanzieller Engpass oder eine Notlage vorgetäuscht, beispielsweise ein Unfall, ein Auto- oder Hauskauf. Die Lage wird immer äußerst dringend dargestellt, das Geld wird in der Regel noch am selben Tag benötigt. Das Durchführen mehrmaliger Anrufe in kurzen Abständen nimmt den Opfern die Möglichkeit, sich über das Geschehene Gedanken zu machen oder sich mit den eigenen Verwandten zu beraten. Die Folge besteht in dem Verlust hoher Geldbeträge, die teilweise die kompletten Ersparnisse betreffen. Außerdem wird das Verhalten von Angehörigen oft mit Vorwürfen und Unverständnis quittiert.
Bitte sprechen Sie mit Ihren älteren Familienangehörigen, Nachbarn und Bekannten über die Betrugsmaschen. Sollten sie unter ähnlichen Vorgaben angerufen werden, beenden Sie das Gespräch und wenden Sie sich über den Notruf 110 an die Polizei.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Anordnung 165/2020 einer Verkehrsbeschränkung gemäß § 45 AbS. 1 StVO 6144 Abs. 1 Satz 1 StVO: hier Vollsperrung der Brücke „Auf der Trifft“

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau erlässt folgende Anordnung:

 

die Brücke über den Kennel-/Emsbach in der Straße „Auf der Trift“ wird vom 02.06.2020 bis mindestens zum Abschluss der Sanierungsarbeiten, längstens bis zum 31.07.2021, aufgrund von Sanie-rungsarbeiten voll gesperrt. Da vorliegend lediglich Anliegerverkehr herrscht wird von einer innerörtlichen Umleitung abgesehen. Die Arbeiten werden so ausgeführt, dass eine Ver- und Entsorgung der angrenzenden Grundstücke jederzeit gewährleistet ist. Weisungen von Beam-ten der Polizeiinspektion Bad Ems oder von Mitarbeitern der Straßenmeisterei Bad Ems bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, sowie der Ortsgemeinde Arzbach sind wesentlicher Bestandteil dieser verkehrsbehördlichen Anordnung und sofort zu befolgen.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Beschwerden über Hundekot

In letzter Zeit häufen sich im Rathaus wieder die Beschwerden über die Verunreinigung von Spielplätzen und anderen öffentlichen Anlagen durch Hundekot. Der Halter oder Führer eines Hundes hat ferner dafür zu sorgen, dass diese ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, Gehflächen oder öffentlichen Anlagen verrichten. Die Ablagerung von Hundekot auf Straßen und in Anla-gen ist verboten. Der Hundehalter ist zur Beseitigung der Exkremente verpflichtet. Die verun-reinigte Fläche ist angemessen zu reinigen. Es gibt im Handel zur Beseitigung billige Hunde-kotbeseitigungsgeräte (z. B. Pappschaufeln mit Papierbehälter, etc.), bitte machen Sie davon Gebrauch.
Auf unseren Spielplätzen sind Hunde verboten. Im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ist es nicht erlaubt, Tiere wie den eigenen Hund mit zum Spielplatz zu nehmen. Bußgeld und Platzverweis können bei Zuwiderhandlung durchaus die Konsequenz sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hund angeleint oder unangeleint unterwegs war.

 

Bitte bedenken Sie:
Wirkliche Hundefreunde handeln durch vorbildliches Benehmen im Sinne ihrer Tiere.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Kommunalaufsicht genehmigt Haushalt unter strengen Auflagen

Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Bad Ems hat nun grünes Licht für den Doppelhaushalt 2020/21 der Ortsgemeinde Arzbach gegeben und das „Zahlenwerk“ genehmigt. Rosig ist die Situation aber damit noch lange nicht. Da der Haushalt wieder, wie in den Jahren zuvor, unausgeglichen ist und damit gegen die Regeln verstößt. Eine kommunale Gebietskörperschaft die ihren Haushalt nicht ausgleichen kann, begeht eine Rechtsverletzung (§ 93 Abs. 4 GemO). Die defizitäre Haushaltslage macht es weiterhin erforderlich, sämtliche Konsolidierungsmöglichkeiten aufzuspüren und konsequent auszuschöpfen. Da aufgrund der Corona-Pandemie den Kommunen Einnahmen wegbrechen, dürfe der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich nicht außer Acht geraten, mahnt darüber hinaus der Rechnungshof Rheinland-Pfalz. Die Kommunen sollen sich nach Einschätzung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz mit Einsparungen und einer Anhebung der Grundsteuer gegen finanzielle Belastungen in der Corona-Krise wappnen, da ihnen Steuereinbrüche und krisenbedingte Mehrausgaben bevorstehen.  

Die Ortsgemeinde Arzbach bleibt im Rahmen einer spätestens für den Basishaushalt 2021 zu erlassenden Nachtragshaushaltssatzung/Nachtragshaushaltsplan aufgefordert, sämtliche Konsolidierungsmöglichkeiten nachzugehen und diese auch bereits im Jahr 2020 konsequent auszuschöpfen. Mit der Nachtragshaushaltssatzung für den Basishaushalt 2021 sind Haushaltsverbesserungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt in Höhe von mindestens 90.000 € nachzuweisen. Nach dem Ergebnis des Finanzhaushalts 2020 reichen die ordentlichen Einzahlungen nicht aus, um die ordentlichen Auszahlungen zu decken. Unter Berücksichtigung von Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten sowie der Mindestnettotilgung bei Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) ergibt sich ein Jahresfehlbetrag 2020 von 320.825,84 € (die Corona-Krise ist freilich noch nicht eingerechnet) und 2021 von 275.805,84 €. Mit einer Unterdeckung des Finanzhaushalts ist auch durchgängig in den Planungsjahren bis 2023 zu rechnen. Mittel- bis langfristig kann nicht mit ausgeglichenen Haushalten gerechnet werden. Als vorrangiges Ziel der Haushaltskonsolidierung hat die Ortsgemeinde deshalb ihre Liquiditätslage mit Nachdruck zu verbessern. Die Steuerkraft der Ortsgemeinde Arzbach beträgt im laufenden Haushalt 756,69 € pro Einwohner und liegt mit 33,30% unter dem Landesdurchschnitt (dieser beträgt 1.1345,51 € pro Einwohner im Haushaltsjahr 2020).  
Vor diesem Hintergrund sind daher alle rechtlichen Möglichkeiten von Ausgabeeinsparungen und Einnahmenverbesserungen konsequent wahrzunehmen. Das Szenario erscheint düster, in der Logik der Haushaltskonsolidierung gilt es die freiwilligen Ausgaben (hierzu zählen in Arzbach u.a. die Sportplätze, Spielplätze und Sporthallen) auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und ggfls. zu schließen. Es können grundsätzlich nur noch solche Investitionsvorhaben durchgeführt werden, die dringend, unabweisbar und unaufschiebbar sind. Hierzu zählen z.B. Pflichtaufgaben wie der Ausbau der Straße „Am Rotlöffel“ um dort dauerhaft u.a. die Wasserversorgung sicherzustellen. Andererseits ist bei Pflichtaufgaben wie der Unterstützung des Kindergartens in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob angemessene und vertretbare Ausgabeeinsparungen möglich sind. Von den Verantwortlichen der Ortsgemeinde Arzbach ist in diesem Zusammenhang ein strenger Maßstab anzulegen.
In diesem Zusammenhang trifft der Rechnungshof Rheinland-Pfalz die Aussage, dass die Ortsgemeinde Arzbach bei den weiteren erhebliche Anstrengungen zum Haushaltsausgleich keine Denkverbote geben darf und die Ausschöpfung des Konsolisiderungspotenzials auch nicht unter Hinweis auf die sog. „Vergeblichkeitsfalle“ wonach eigene Sparbemühungen vor dem Hintergrund nicht beeinflussbarer Ausgaben ohne Nutzen seien, unterbleiben. Die Ortsgemeinde Arzbach soll deshalb auch weiterhin bestrebt sein, das nicht unbedingt benötigte unbebaute und bebaute Grundvermögen zu veräußern, um damit weitere Entlastungen für den Haushalt zu erreichen.

Trotz Corona, soll die Ortsgemeinde Arzbach im laufenden Jahr 90.000 € einsparen und bis zum 30. Oktober 2020 gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO darstellen, durch welche Maßnahmen die haushaltwirtschaftliche Lage verbessert werden kann.

Ja, es ist die größte Krise, die wir in Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkrieges erleben. Und ja Arzbach bleibt leider hiervon auch nicht verschont. Bedingt durch die Corona-Krise und den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden die Rahmenbedingungen für den Haushalt weiter drastisch verschlechtert. Hier besteht leider kein Zweifel. Insgesamt stehen der Ortsgemeinde Arzbach Jahre extremer Herausforderungen bevor. Es steht zu befürchten, dass momentan nur die Spitze des Eisbergs abzusehen ist. Die endgültige Entwicklung kann zur Zeit noch nicht eingeschätzt werden. Den Unmut ausgerechnet während der Krise noch mehr einzusparen, habe ich in verschiedenen Gesprächen und an entsprechenden Stellen anklingen lassen. Hilfe von „außen“ oder „oben“ bleibt abzuwarten. Wir werden nicht nur während der Krise und der einhergehenden Beschränkungen enger zusammenrücken müssen. Helfen Sie bitte mit, dass unser schönes Arzbach auch in Zukunft so lebenswert bleibt, wie es ist. Corona wird uns leider noch längere Zeit begleiten. Darum passen Sie weiterhin auf sich auf und bleiben Sie gesund.  

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Arzbach erhält Zuwendungen aus dem Investitionsstock 2020 für den Ausbau der Straße „Am Rotlöffel“

von links nach rechts: Landrat Frank Puchtler, VG-Bürgermeister Uwe Bruchhäuser, Innenminister Roger Lewentz, Ortsbürgermeister Claus Eschenauer und Erster Beigeordneter Christian Christ.

Seit rund zehn Jahren wird in Arzbach der Ausbau der Straße „Am Rotlöffel“ geplant. Durch die Straße, die eine Gesamtlänge von rund 400 Metern aufweist, werden 21 Grundstücke erschlossen. Ein Hindernis stellten bisher die hohen Kosten von rund einer halben Million Euro für den Ausbau der Straße dar und die Tatsache, dass die Ortsgemeinde Arzbach bisher Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen mittels Einmalbeiträgen erhob. Auf die verhältnismäßig geringe Anzahl von beitragspflichtigen Grundstückseigentümern wären deshalb am Rotlöffel hohe Beitragsbescheide zugekommen. In der Vergangenheit gab es in der Ortsgemeinde bereits Überlegungen einen Systemwechsel von einmaligen auf wiederkehrende Beiträge zu vollziehen, der bedingt durch einige Hürden nicht umgesetzt wurde. Eine wissenschaftliche Arbeit zum Ausbau „Am Rotlöffel“ hat nun ergeben, dass die Bürger bei der Umstellung von Einmalbeiträgen auf wiederkehrende Beiträge deutlich weniger belastet werden. „Am Rotlöffel“ ergibt die Berechnung eine Belastung der Grundstücksbesitzer von nun ca. 2 % im Vergleich zu Einmalbeiträgen. Hintergrund: die Ampelkoalition in Rheinland-Pfalz möchte nun die einmaligen Straßenausbaubeiträge abschaffen und stattdessen die Kommunen verpflichten, überall wiederkehrende Beiträge zu erheben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll Anfang 2021 in Kraft treten, eine Umstellung bis 2024 umgesetzt sein. Diese Pläne wurden am 22. Januar 2020 in Mainz bekanntgegeben. Die Planung wurde nun durch den Besuch von Innenminister Roger Lewentz zusätzlich erleichtert. „Gerade in Corona-Zeiten müssen die Städte und Gemeinden investitionsfähig gehalten und gleichzeitig die Bauwirtschaft unterstützt werden. Die bewilligten Fördermittel schaffen Planungssicherheit vor Ort“, betonte Innenminister Lewentz bei seinem Besuch in Arzbach. Aufgrund der aktuel-len Abstands- und Hygieneregeln besuchte der Staatsminister die Augstgemeinde nur mit Landrat Frank Puchtler und VG-Bürgermeister Uwe Bruchhäuser im Gepäck. Vor Ort wiesen Ortsbürgermeister Claus Eschenauer und der Erste Beigeordnete Christian Christ die Besu-cher in die Lage vor Ort ein.
Für die, die sich jetzt fragen was ist der Investitionsstock (I-Stock) ist, sei gesagt, dass mit Hilfe der zweckgebundenen Zuwendungen aus dem Investitionsstock zahlreiche dringende Projekte der Gemeinden verwirklicht werden können. Ohne diese Zuwendungen wären viele Gemeinden in Rheinland-Pfalz nicht in der Lage, die erforderlichen Mittel aufzubringen und eine Finanzierung sicherzustellen. Vorrangiges Ziel bei der Verteilung der Landesmittel ist

es, Gemeinden die in ihrer Wirtschaftskraft ohnehin im Landesdurchschnitt schwächer sind zu helfen und das vorrangige Ziel des Landesfinanzausgleichsgesetzes, landesweit annähernd gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen, zu erfüllen. Nur aufgrund von Zuwendungen aus dem Investitionsstock sind viele Kommunen erst in der Lage, die nötige Grundinfrastruk-tur zu erstellen und vorzuhalten.

„Auch mit diesen Förderungen trägt die Landesregierung dazu bei, dass gerade kleine und mittelständische Betriebe, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind, an den kom-munalen Investitionen partizipieren können“, betonte Innenminister Roger Lewentz zum Abschied, bevor er Ortsbürgermeister Claus Eschenauer den Zuwendungsbescheid über 90.000 € übergab.

Eine „Auffrischung“ bzw. aktuelle Vorstellung der Thematik findet bei der nächsten Ratssitzung am 29. Juni 2020 um 19 Uhr in der Limeshalle statt. Eine Einladung hierzu folgt.   

 

Aus dem Gemeindearchiv: 17.05.1974

Kurz bevor Deutschland bei der Fußball-WM 1974 im eigenen Land über den zweiten Welt-meistertitel jubeln durfte und im Finale in München gegen die Niederlande mit 2:1 die Ober-hand behielt wurde in Arzbach ein bis heute sichtbares Ausbauprojekt vorangetrieben. Pas-send zum nun erhaltenen I-Stock Antrag für den Ausbau „Am Rotlöffel“, gab es damals Zu-wendungen und dann die Vergabe von Bauleistungen für den Ausbau von Bürgersteigen zum Schwimmbad und Campingplatz entlang der L 329 in der Gemeinde Arzbach.   

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Corona-Partys auf dem Schulhof der Limesschule


Ich betone an dieser Stelle gerne nochmals, dass der beschriebene § 5 der 6. CoBelVO Rheinland-Pfalz auch für sogenannte „Corona-Partys“ auf dem Schulhof der Limesschule gilt. Auch wenn unsere Arzbacher Jugendlichen mittlerweile die öffentlichen Plätze der Ortsgemeinde besenrein hinterlassen, sind solche Zusammenkünfte zur Zeit nicht erlaubt. Ich bitte hier die Arzbacher Eltern noch einmal eindringlich mit ihren Kindern bzw. Jugendlichen diese Thematik zu besprechen.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Verkehrssicherheitspflicht bei Bäumen

Ein Grundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Damit trägt er die Verkehrssicherungspflicht. Verkehrssicherungspflichtig ist auch derjenige, der die Benutzung eines Grundstücks zulässt. Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht gibt es allerdings nicht, da es keine klare Regelungen in den Gesetzen gibt, wie Baumkontrollen durchzuführen sind. Auch das Wort „Verkehrssicherungspflicht“ ist in den Gesetzen nicht konkret definiert. Die Anforderungen ergeben sich erst aufgrund von verschiedenen Gerichtsurteilen. Gibt es Personenschaden, wird durch die Staatsanwaltschaft in der Regel geprüft, ob ein Verschulden des Eigentümers oder des Verkehrssicherungspflichtigen vorliegt (bzw. grobe Fahrlässigkeit). In obergerichtlichen Grundsatzurteilen zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen wird angenommen, dass der Verkehrssicherungspflichtige seiner Pflicht genügt, wenn er die Straßen- und Parkbäume (bzw. die Bäume, in deren Nähe öffentlicher Verkehr stattfindet) periodisch äußerlich visuell kontrolliert. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach verschiedenen Aspekten wie Alter und Zustand der Bäume und auch der Menge an Publikumsverkehr. Bei älteren Bäumen kann durchaus ein zweimaliger jährlicher Kontrollgang erforderlich sein. Die rein visuelle Kontrolle genügt, wenn keine Schadenssymptome wie größere Verletzungen, schüttere Kronen, vorzeitiger Laubfall, u. a. erkannt werden. Ergeben sich Anzeichen, die auf eine Gefahr hinweisen, muss eine eingehende und detaillierte Untersuchung erfolgen und erkannte Gefahren müssen beseitigt werden. Da es in Arzbach sehr viele Grundstücksbesitzer in- und außerorts gibt, taucht diese Thematik immer wieder auf. Viele private Grundstücke grenzen unmittelbar an öffentliche Wege an. Sollten Sie Rückfragen oder Unsicherheiten in Bezug auf die Verkehrssicherheit ihrer Bäume auf ihren Grundstücken haben, scheuen sie sich nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Bei Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern auf Naturschutz achten

Sind Bach oder Teich nicht weit vom eigenen Grundstück entfernt, bedient sich mancher Bürger gerne an solchen öffentlichen „Wasserstellen“, um mit dem kostenlosen Nass seinen Garten zu bewässern. Grundsätzlich ist die Entnahme aus öffentlichen Gewässern erlaubt, sofern sie unter den sogenannten Gemeingebrauch fällt: Dazu zählt das Schöpfen in geringen Mengen mit Handgefäßen wie Eimer oder Gießkanne sowie das Tränken von Vieh. Nicht gestattet ist hingegen, Pumpen zu verwenden oder Wasser zu stauen. Es sollte allerdings davon nur sehr achtsam Gebrauch gemacht werden, da sich die Lage während der vergangenen Jahre verschärft hat. Entstandene Niederschlagsdefizite können durch die Niederschläge der vergangenen Tage nicht ausgeglichen werden. Um das Gleichgewicht wiederherzustellen, wäre eines nötig: Regen, Regen, Regen.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Gemeinsame Verantwortung für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs 

Damit Schulen trotz der derzeit geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Ein-dämmung der COVID-19-Pandemie schrittweise wieder geöffnet werden können, sind besondere Vorkehrungen erforderlich. Hierzu wurde seitens des Ministeriums für Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie der „Hygieneplan Corona“ erarbeitet, der in Ergänzung zu den schulischen Hygieneplänen gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz besondere Regelungen zur Pandemiebekämpfung beinhaltet. Schul-träger, Land und Schulen sind von diesen Regelungen gleichermaßen betroffen. Zahlreiche Anforderungen, die sich aus dem Hygieneplan Corona ergeben, werden nicht allein in der jeweiligen „Zuständigkeit“ bewältigt werden können, sondern erfordern ein eng abgestimmtes und gemeinsames Handeln. In der Schule ist die Schulleiterin oder der Schulleiter verantwortlich für die Einhaltung der Hygieneanforderungen. In Wahrnehmung dieser Verantwortung kann die Schulleiterin oder der Schulleiter Aufgaben des Hygienemanagements an Lehrkräfte und Hausmeister delegieren. Die Ortsgemeinde Arzbach unterstützt die in Trägerschaft der Verbandsgemeinde befindlichen Limesschule bei Bedarf handwerklich.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Schrittweise mehr sportliche Freiheiten möglich

von links nach rechts: Abteilungsleiter Tennis SVA Alexander Specht und Ortsbürgermeister Claus Eschenauer

Unsere Ministerpräsidentin in Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer teilte mit: "Wir haben die Infektionsgeschwindigkeit durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen reduziert. Deshalb sind im Land nun wieder schrittweise mehr Freiheiten möglich." In der aktualisierten Landesverordnung heißt es konkret: "Sportliche Betätigung allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten." Somit werden die Tennisplätze nach Rücksprache mit dem Abteilungsleiter der Tennisabteilung des SV Arzbach 1919 e.V., Herrn Alexander Specht, wieder geöffnet. Der Verein hatte dabei Glück im Unglück. Dieses Jahr wurde die Frühjahrsinstandsetzung der Tennisplätze an ein spezialisiertes Unternehmen vergeben, welches auch in der Corona-Zeit regulär arbeiten durfte. Notwendig wurde die Frühjahrsinstandsetzung da durch Frost, Verwitterung und Pflanzenwachstum die Tennisplätze in den Wintermonaten weich und damit unbespielbar geworden waren. Ich wünsche mir natürlich wie alle Orzbächerinnen und Orzbächer, dass es hoffentlich nun auch wieder bergauf geht mit der Eröffnung der Sportstätten. Ich habe deshalb dieses Bild aus dem Jahre 2018 aus dem Archiv gekramt. In der Hoffnung auf vielleicht doch noch ein paar gesellige Runden im Jahr 2020. In dem Sinne, mit sportlichen Grüßen!

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Regenbogen-Aktion

"Kopf hoch, sonst kannst du den Regenbogen nicht mehr sehen." Unter diesem Motto setzte in dieser für uns alle außergewöhnlichen Zeit die Kita St. Georg in Kooperation mit der Limesschule ein Zeichen der Solidarität in unserem Dorf. Für uns alle ist der Regenbogen zum Symbol der Verbundenheit geworden. Daher war das Ziel bis Ostern das Rathaus und den Garten im St. Josefsheim mit vielen bunten (einlaminierten) Regenbogenbildern zu schmücken. Das Ziel wurde erreicht. Ich danke allen Arzbacher Kindern, die zu Hause fleißig Regenbögen gemalt haben. Ihr bringt Licht in eine manchmal dunkle Zeit. Danken möchte ich vor allem dem Team der Kita St. Georg. Ebenfalls erfüllt es einen immer wieder mit Stolz wie gut wir Orzbächerinnen und Orzbächer zusammenhalten. Die Ortsgemeinde Arzbach nahm das Lob und die Begeisterung dieser Aktion mit in die Feiertage.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Errichtung einer Bremsschwelle in der Westerwaldstraße

Eine Bremsschwelle in Form einer Kreissegmentschwelle wurde durch die Ortsgemeinde Arzbach in der Westerwaldstraße, nach der Einmündung „Am Pflanzengarten“, errichtet. Diese quer zur Fahrtrichtung angeordnete bauliche Erhebung auf der Fahrbahn, führt zu einer Geschwindigkeitsdämpfung der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge aus dem Wald und soll damit zur Verkehrsberuhigung beitragen. Besonders möchte ich mich bei unserem Bauhofmitarbeiter, Fritz Gerharz, für die Idee und Umsetzung bedanken.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Wenn Hundekot-Beutel einfach über den Zaun geworfen werden

Kein Tag vergeht, an dem in Arzbach nicht der Haufen eines fremden Hundes entfernt oder ein Hundebesitzer darum gebeten wird, es zu tun. Das Thema Hundekot auf öffentlichen Flächen ist kein neues Ärgernis. Dennoch ist die Vehemenz, mit der verschiedene Weg immer wieder aufs Neue verschmutzt werden, erstaunlich. Unklar ist, warum sich die Hundehalter überhaupt erst die Mühe machen, die Häufchen ihrer vierpfotigen Lieblinge aufzusammeln, wenn sie die Hundekotbeutel danach über den Zaun aufs Sportgelände oder in die Hecke werfen. Schließlich ist sowohl das Liegenlassen der Hinterlassenschaften als auch die Müllentsorgung auf einer Grünfläche strafbar und mit Bußgeld belegt. Klar ist auch, für den der seinen Unrat nicht bis zum nächsten Mülleimer mit sich führen will, werde es wohl auch keinen Unterschied machen, ob er 100 oder 200 Meter bis zum nächsten Behälter gehen müsste. Überall Entsorgungsstationen aufzustellen, können wir uns in Arzbach nicht leisten.
Doch auch so müssen die Beutel wieder aufgehoben und entsorgt werden – beispielsweise bevor auf dem Sportplatz der Rasen gemäht wird oder bevor die Hecke am Wegrand geschnitten wird. Diese undankbare Aufgabe fällt den Mitarbeitern des Bauhofes zu. In den letzten Jahren ist die Anzahl von Mülleimern grundsätzlich reduziert worden, um hier Kosten einzusparen. Schließlich ist die regelmäßige Leerung mit einer hohen Zahl Arbeitsstunden des Bauhofes in Arzbach verbunden. Die Mitarbeiter fahren auch Stellen über die turnusgemäße Pflege hinaus an, wenn eine Verschmutzung gemeldet wird. Mehrarbeit, in welchem Ausmaß auch immer, fällt also in beiden Fällen an. Bitte achten sie auf die korrekte Entsorgung und helfen sie mit, dass unsere Wege und öffentlichen Plätze lebenswert bleiben.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Einwurfzeiten an Glascontainer beachten

Immer wieder gibt es Unsicherheiten, welche Glassorten zu welchen Zeiten entsorgt werden dürfen. Um benachbarte Anwohner nicht zu belästigen, bitte ich Sie darum, die für Altglas üblichen Einwurfzeiten an den hierfür vorgesehenen Container einzuhalten. Diese sind werktags von 7 bis 12 Uhr und von 15 bis 20 Uhr. Außerhalb dieser Uhrzeiten und an Sonn- und Feiertagen ist das Einwerfen von Altglas in die Container ausdrücklich verboten. In den Containern können unter anderem Getränkeflaschen (auch Konservengläser und Glasbehälter), buntes Glas (in den jeweiligen Grün-, Weiß-, oder Braunglascontainern), aber keinesfalls Kochgeschirr aus Glas, Glühlampen, Fenster- oder Spiegelglas entsorgt werden.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Kanalbaumaßnahmen der Verbandsgemeindewerke

Die Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau führen derzeit in Arzbach verschiedene Kanalerneuerungen im Inliner-Verfahren durch. Dies betrifft u.a. den Bereich Limeshalle und Kirmesplatz, wenige Meter im Bereich der Einmündung „Am Laach“ Hauptstraße sowie ein Teilstück vom Bereich „Am Mühlenberg“ in Richtung verschiedener Privatgrundstücke. Verkehrsanlagen (Straßen) werden allenfalls marginal berührt. Im Bereich Limeshalle/Kirmesplatz ist der öffentliche Straßenraum nicht betroffen, ebenfalls im Bereich unterhalb der Straße „Am Mühlenberg“. Im Einmündungsbereich Am Laach/Hauptstraße ist nur ein Punkt in der Straße betroffen, wo die Kanalleitung dann auf einer Länge von rund 5 Meter (quer über die Straße verlaufend) erneuert wird.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Illegale Entsorgung von Altkleidern an der Grillhütte

Der Altkleidercontainer am Kirmesplatz ist eine gute Möglichkeit, nicht mehr benötigte Kleidung einem guten Zweck zuzuführen. Unverständlich ist es daher, dass Unbekannte in den letzten Tagen Tüten voller Altkleider auf dem Parkplatz Nähe der Grillhütte „Augstblick“ einfach am Straßenrand entsorgt haben. Die Suche nach den Tätern ist wie immer schwierig. Lässt sich der Müll zurückverfolgen, erfolgt eine Anzeige bei der Polizei und ein Bußgeld. Wer Hinweise hierzu

hat bitte per Mail an

 

ortsgemeinde-arzbach@gmx.de

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Die Energieversorgung durch Süwag und Syna ist sichergestellt

Das wichtigste Ziele ist der sichere Betrieb der Infrastruktur in Arzbach und das Aufrechterhalten der Service-Prozesse bei gleichzeitiger Minimierung aller Infektionsrisiken für Mitarbeiter und Kunden. Vor diesem Hintergrund hat unser Energieversorger Süwag/Syna eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen ergriffen, um soziale Kontakte zu minimieren. Dazu zählen beispielsweise Home-Office-Regelungen, die Schließung der Süwag ServiceCenter, die Absage von Veranstaltungen und der besondere Schutz von kritischem Personal, das für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit unerlässlich ist. Aus diesem Grund möchten Syna und Süwag das Interesse auf den Online-Auftritt https://www.suewag.com/corp/kontakt und den Kontakt zum Kundenservice lenken.


Sie erreichen ihn unter 0800 - 4747488 (kostenfrei) während der telefonischen Servicezeiten: Mo. - Fr.  08.00 - 18.00 Uhr  und Sa.  09.00 - 14.00 Uhr.


Es wird versucht vieles an notwendigen Arbeiten wie Besichtigung vor Ort, Vermessen von lokalen Gegebenheiten oder räumliche Beurteilung für Planung, Wartung oder kurzfristige Maßnahmen vom Schreibtisch oder vom Home Office aus vorzunehmen.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Rats- und Ausschusssitzungen, sowie Arbeitskreise

Grundsätzlich finden zur Zeit keine Rats- und Ausschusssitzungen, sowie Arbeitskreise statt.
Um ein geordnetes Verfahren hinsichtlich der Sitzungsvorlagen, den Beschlussfassungen / Eilentscheidungen und deren Weitergabe / Ausführung durch die Verwaltung sicherzustellen, wird in Abstimmung mit Herrn Bürgermeister Bruchhäuser folgender Ablauf ab sofort und solange, bis Sitzungen wieder regulär stattfinden können, festgelegt:
 

  •  Alle Beschlussvorlagen werden dem Geschäftsbereich 1, Büroleitung, vorgelegt und dort zentral gesammelt. Dies gilt auch für bestehende Beschlussvorlagen, die zur Beratung angestanden haben, jedoch die Sitzung abgesagt wurde.
  • Es wurde eine zentrale Mappe bei der Büroleitung angelegt, in der z.B. Beschlussvorlagen nach Gemeinden getrennt einsortiert sind / werden.
  • Als Ortsbürgermeister werde ich künftige Eilentscheidungen, die aufgrund Sitzungsabsage durch die Corona-Lage getroffen werden müssen, der Büroleitung anzeigen. Von dort werden die Eilentscheidungen in die Fachabteilungen weitergeleitet. Die Verwaltung trägt dafür Sorge, dass bei der nächsten Ratssitzung die Bekanntgabe der jeweiligen Eilentscheidung auf der Tagesordnung Berücksichtigung findet. 
  • Mit der künftigen Erstellung von Beschlussvorlagen ist in dieser zu dokumentieren bis wann der Beschluss zu fassen ist, soweit dies in der Sache von Bedeutung ist. Dementsprechend klärt die Büroleitung oder ein von ihm Beauftragter, im Zusammenwirken mit der Fachabteilung und mir, ob eine Sitzung einberufen oder jeweils eine Eilentscheidung getroffen wird.

Alle Beteiligten werden um entsprechende Beachtung gebeten. Die jeweiligen Geschäftsbereichsleiter haben die Sachbearbeiter, die Beschlussvorlagen erstellen, informiert.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
 

Spaziergänger mit Auto und Hund

Seit Verschärfung der Corona-Krise fällt im Bereich „Forststraße“, „Zimmermannplatz“ und „Westerwaldstraße“ auf, dass öfters Pkws in der Verlängerung der „Westerwaldstraße“ in den Wald mit nicht gerade angemessenem Tempo fahren. Es sollte noch erwähnt werden, dass die Durchfahrt eigentlich verboten ist, außer Wald- und Forstbetrieb. Meistens wird irgendwo wild im Wald geparkt und die Hunde frei laufen gelassen. Ich appelliere nochmal an die Vernunft aller. Gerade jetzt benötigen wir diese Dinge nicht. Erhöhte Geschwindigkeit sowie das führen nicht angeleinter Hunde führt auch in Zeiten der Corona-Krise zu Ordnungswidrigkeiten. Vielen Dank!

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Netzwerk „Arzbach hilft“

Ortsbürgermeister Eschenauer stellt das Netzwerk „Arzbach hilft“ vor:

 

Seit Tagen bestimmt das Corona-Virus unseren Alltag. Immer mehr Menschen sind infiziert, immer drastischere Maßnahmen sind notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Das Corona-Virus wird auch vor Arzbach keinen Halt machen. Das bedeutet, dass auch in Arzbach in den nächsten Tagen und Wochen einige Menschen in Quarantäne müssen und nicht mehr rausgehen dürfen. Gerade ältere Menschen sollten sich jetzt schon schützen und ihr Zuhause nicht mehr verlassen als nötig. Damit stehen viele Menschen vor der Frage, wie sie die Betreuung ihrer Kinder oder die tägliche Versorgung mit Lebensmitteln sicherstellen können. Gerade jetzt müssen wir hier in Arzbach zusammenhalten und uns gegenseitig unterstützen. Deshalb habe ich mit der Verwaltung beschlossen, die Kräfte und die vielen Hilfsangebote in Arzbach zu bündeln. Helfen soll dabei das Netzwerk „Arzbach hilft“. Und so funktioniert es:

Wenn Sie Hilfe bei alltäglichen Dingen – dem Einkauf, der Betreuung Ihrer Kinder, dem Ausführen des Hundes – brauchen und diese nicht selbst durch die Hilfe von Nachbarn, Bekannten und Verwandten organisieren können, melden Sie sich einfach und unverbindlich unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse sowie Ihrer Kontaktdaten bei:

 

Ortsbürgermeister Claus Eschenauer unter der Dienstnummer 0151/11840449

oder per Mail:
ortsgemeinde-arzbach@gmx.de

 

Auf dem gleichen Weg können Sie sich melden, wenn Sie Hilfe bei den oben genannten Dingen anbieten können. Die Ortsgemeinde sammelt alle Daten der Helfenden und der Hilfesuchenden und wird die entsprechenden Kontaktdaten des Hilfesuchenden an den Helfenden weiterleiten.
Teilen Sie diese Möglichkeiten auch älteren Menschen in Ihrem Umfeld mit und überlegen Sie, was Sie tun können um anderen zu helfen. Sprechen Sie auch weitere potenzielle Helferinnen und Helfer an. Es kommt jetzt auf Jeden und Jede an, damit diese außergewöhnlichen Zeiten mit für allen verkraftbaren Einbußen vorübergehen. Komplexe Zeiten brauchen einfache Lösungen, genau das bietet
„Arzbach hilft“.

 

Ich wünsche Ihnen für die nächste Zeit alles Gute und bleiben Sie gesund!

 

Ihr
Claus Eschenauer
Ortsbürgermeister

 

Medizinische Versorgung vor Ort

Der 34. Bestätigte und eingetretene Fall im Rhein-Lahn-Kreis ist besonders tragisch für Arzbach. Es hat unseren Allgemeinmediziner Dr. Volker Schmitz getroffen, der sich mit dem Corona-Virus infiziert hat. Seine Praxis wird vom übrigen Personal weitergeführt, er selbst steht unter Quarantäne. Wie viele seiner Patienten in den vergangenen Tagen mit ihm in Kontakt gekommen sind und nun ebenfalls unter Quarantäne gestellt werden prüft das Kreisgesundheitsamt in Bad Ems. Grundsätzlich werden alle Patienten, die Kontakt hatten und zur Risiko-Kategorie 1 und 2 gehören, angeschrieben und unter häusliche Quarantäne gestellt. Wer von den Patienten keine Ordnungsverfügung bekommt, gehört nicht zu diesen Risikogruppen und soll weiterhin die üblichen Hygiene- und Abstandsempfehlungen beachten. Ich habe telefonisch mit Herrn Dr. Volker Schmitz gesprochen, sein Zustand ist den Umständen entsprechend stabil. Er bat mich darum seine Erkrankung öffentlich zu machen. Nach Rücksprache mit seinem Sohn, Dr. Alexander Schmitz, läuft der Praxisbetrieb weiter. Zusätzlich hatte ich ein Telefongespräch mit Dr. Peter Weinsheimer aus Neuhäusel, der mich bat nochmal darum zu werben bei Erkrankungen oder Dingen, die nichts mit Corona zu tun haben, erstmal zum Telefonhörer zu greifen und Rezepte o.ä. zu besprechen, bestellen usw. In Neuhäusel wurden auch einzelne Praxisräume auf Risikogruppen abgestimmt.  

 

Nach Rücksprache mit Dr. Alexander Schmitz, der ein ausführliches Telefonat mit der
Amtsärztin des Gesundheitsamtes in Bad Ems geführt hat, kann im Moment folgende Sachlage zur Arztpraxis Dr. Volker Schmitz mitgeteilt werden:

 

1. alle Arzthelferinnen der Praxis (ein Befund steht davon noch aus) und Frau Dr. Jähne
sowie Dr. Alexander Schmitz sind negativ auf SARS-CoV2 getestet und symptomfrei.

 

2. der Praxisbetrieb kann und soll zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung
aufrechterhalten bleiben.

 

3. Alle Mitarbeiter werden nur mit Mund-Nasen-Schutz arbeiten.

 

4. jede Angelegenheit, die nicht zwingend eines persönlichen Arztkontakts bedarf, wird
    telefonisch bzw. über Videosprechstunde ablaufen. Die Videosprechstunde wurde hierfür
    extra beantragt und sollte spätestens ab Mitte der Woche laufen.

 

Die getroffenen Maßnahmen entsprechen den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts für medizinisches Personal.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Auswirkungen der Pandemie

Die Auswirkungen der Pandemie auf unsere Gesellschaft sind nur schwer abzuschätzen. Die Mehrheit der Arzbacherinnen und Arzbacher verhält sich solidarisch und versucht, die Auswirkungen des Ereignisses durch gegenseitige Unterstützung und Rücksichtnahme zu verringern. Gleichwohl ist es nicht auszuschließen, dass eine zunehmende Verunsicherung unserer Bürgerinnen und Bürger ein aggressives und antisoziales Verhalten fördert. So wurden in der vergangenen Woche Anweisungen diverser Behörden nicht Folge geleistet in Bezug auf Aufenthalts- und Hygieneregelungen. Es kam zu einem Diebstahl von zwei Fahrrädern in der Bergstraße (in der Nacht von Samstag auf Sonntag), Vandalismus auf dem Schulhof der Limesschule, jeweils einer jugendlichen „Corona-Bottle-Party“ auf dem Waldsportplatz und der Grillhütte „Augstblick“, sowie vermehrten Geschwindigkeitsüberschreitungen am Ortsausgang Richtung Bad Ems, welches zur vermehrten Tötung einzelner Amseln führte. Ich appelliere nochmal an die Vernunft aller. Gerade jetzt benötigen wir diese Dinge nicht. Wer Informationen zu diesen „Taten“ hat, bitte an ortsgemeinde-arzbach@gmx.de schicken. Vielen Dank!  

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Diebe auf dem Friedhof

Auf unserem Friedhof wird immer öfter der Grabschmuck geklaut. Die Diebe schrecken selbst nicht davor zurück, Pflanzen einfach auszureißen. In den vergangenen drei Wochen wurde mehrfach Blumenschmuck gestohlen und Grabschmuck verteilt. Vor allem Blumensträuße werden immer wieder geklaut. Es ist tatsächlich viel mehr als eine Respektlosigkeit, Blumen von Gräbern zu stehlen. Es ist, als ob die Diebe die Gefühle der Hinterbliebenen mit Füßen treten. Aber das Problem ist beileibe nicht neu. Vor ein paar Jahren wurden schon einmal Blumensträuße in Serie geklaut. Am liebsten von Gräbern, die etwas am Rand des Friedhofs liegen um dann schnell wieder zu verschwinden. Wer Hinweise hierzu hat oder gar selbst geschädigt ist, darf sich gerne bei der Ortsgemeinde melden.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Mit dem „Elterntaxi" bis vor den Schuleingang

Die Kinder zur Schule bringen – eigentlich ein ziemlich alltägliches Thema. Doch immer wieder gibt es Wirbel darum. "Elterntaxis" fahren ihre Kleinen Tag für Tag zur Schule und stellen eine Ergänzung zum Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen dar. Leider versuchen manche „Elterntaxis“ an unserer Limesschule täglich ihre Kinder bis vor den Zaun der Schule zu fahren und versperren dabei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauhofs jegliche Möglichkeit der Ausfahrt oder gefährden sogar andere, spielende Mitschülerinnen und Mitschüler. Die Mutter eines Kindes wollte so nah an den Schuleingang fahren, wie nur möglich. Dafür öffnete das Kind für die Mutter das ver- aber nicht abgeschlossene (!!!) Tor auf Höhe des Spielplatzes um bis kurz vor den Bolzplatz zu fahren. Da dies nicht der erste und einzige Fall ist, stellt sich tatsächlich die Frage ob Kinder im Grundschulalter den Weg zur Schule – und ganz gewiss den über den Schulhof bzw. entlang der Limeshalle – auch alleine gehen können, schließlich ist der Parkplatz der Limeshalle keine fünfzig Meter von der Schule entfernt. Deshalb mein Appell an alle „Elterntaxis“: bitte nutzen sie den ausreichend großen Parkplatz der Limeshalle und gehen von dort zu Fuß. Viele Schulen im Umkreis würden sich wünschen wenn sie diese paradiesischen Park- und Haltemöglichkeiten wie wir in Arzbach hätten. In diesem Sinne. Vielen Dank!

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Anordnung einer Verkehrsbeschränkung

Gemäß § 45 Abs. 1 StVO und § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO werden die Straßen „Wiesenweg“ und „Auf der Trift“ aufgrund von Kanalsanierungsarbeiten vom 02.03.2020 bis zum Ende der Baumaßnahme, längstens 31.10.2020 für den gesamten Verkehr teilweise und für den Fußgängerverkehr ebenfalls teilweise gesperrt und beschildert. Die Arbeiten werden nach Regelplan ausgeführt und die betroffenen Einwohner mindestens 96 Stunden vor Beginn der jeweiligen Maßnahme informiert. Die Durchfahrt der Rettungsfahrzeuge, sowie die Leerung der Müllgefäße an Abfuhrtagen und eine Ver- und Entsorgung der angrenzenden Grundstücke muss jederzeit möglich sein. Weisungen von Beamten der Polizeiinspektion Bad Ems sowie Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau sind wesentlicher Bestandteil dieser verkehrsbehördlichen Anordnung und sofort zu befolgen.  

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

90. Geburtstag von Eberhard Fetz

von links nach rechts: Jubilar Eberhard Fetz, Ortsbürgermeister Claus Eschenauer und Erster Beigeordneter Christian Christ.

Im Februar feierte Herr Eberhard Fetz im St. Josefsheim seinen 90. Geburtstag.
In einer kleinen Feierstunde nahm der Jubilar die Glück- und Segenswünsche der Ortsgemeinde entgegen. Ein besonderer Dank geht an die Mitarbeiter des St. Josefsheim sowie die Familie von Herrn Fetz die uns herzlich empfangen und bestens mit Getränken versorgt haben.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Inhouse Schulung in der VG BEN

von links nach rechts: Christian Christ, Claus Eschenauer, Hubert Stubenrauch und Thorsten Heinz.

„Kommunalrechtliche Grundlagen der Ratsarbeit“ hieß der Titel des Seminars der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz in der VG Bad Ems-Nassau. Im großen Sitzungssaal in Bad Ems fanden sich an zwei Tagen knapp 50 Zuhörerinnen und Zuhörer ein um über rechtliche Grundlagen der Tätigkeiten von Ratsmitgliedern, Fraktionen und Bürgermeistern zu erfahren. Als Referent fungierte der Ltd. Ministerialrat a.D. Hubert Stubenrauch aus Bad Ems. Aus Arzbach waren Ortsbürgermeister Claus Eschenauer, Erster Beigeordneter Christian Christ, sowie der Fraktionsvorsitzende der SPD im Ortsgemeinderat Arzbach, Thorsten Heinz, dabei.

 

Narren feierten froh und friedlich

Volle Veranstaltungen und alle mit viel Spaß dabei - Karneval in Arzbach hat Tradition. Auf insgesamt neun gut besuchten Veranstaltungen wurde ausgelassen und vor allem friedlich gefeiert. Dieses Jahr gab es keine unerfreulichen Vorkommnisse. Dafür ein großes Lob an die Veranstalter und Gäste. Wie immer ging es los mit der Kappensitzung des Karnevalsvereins „Weiß-Blau“, gefolgt von der Sitzung des Möhnenvereins „Immer dabei“. Unter der Federführung des Karnevalsvereins fand der Kreppelkaffee, der Kinderkarneval, die Karnevalsparty, sowie der Narrengottesdienst in der Limeshalle statt. Für die Narren war das Eindringen in meine Machtzentrale sicherlich ein Highlight der Session. Obwohl ich zwei martialisch dreinblickende Muskelprotze (nochmals Danke an Jerome Maxeiner und Dirk Raam) engagiert hatte um das Rathaus zu schützen.Spätestens nach dem die Jubiläumsprinzessin Lisa Weinsheimer den Satz „Claus, rück den Schlüssel raus!“ skandierte, drangen die Narren in mein heiß geliebtes Backes ein und schnappten sich den Schlüssel. Mit Sitzungspräsident Janick Dennebaum konnte ich zwar noch ein „Hulapalu“ von Andreas Gabalier zum Besten geben, bevor ich dann leider doch mit Entourage gefesselt und zur Limeshalle abgeführt wurde.  
Krönender Abschluss war der große Umzug am Veilchendienstag, der nach einem fünfminütigen Regenintermezzo zu Beginn fast nur aus Sonne bestand. Im Anschluss durfte ich dann auch wieder viele Narren im Rathaus zur Aftershow-Party begrüßen, bevor es dann über die Kaul zur „After-Zuch-Party“ in die Limeshalle ging. Hier danke ich nochmals recht herzlich meinem Ersten Beigeordneten Christian Christ, sowie seiner „besseren Hälfte“ Ilka Reiffert für die tatkräftige Untertützung in der Orga und Durchführung.  
Abschließend bleibt mir ein dickes Lob und vielen Dank an alle aktiven Narren, Gäste, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Ortsgemeinde auszusprechen. Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr!

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

85. Geburtstag von Frau Morszeck und Herr Rittel

Im Januar feierten Frau Gisela Monika Morszeck und Herr Rolf Rittel im St. Josefsheim ihren 85igsten Geburtstag. In sichtlich guter Laune nahmen die Jubilare in einer kleinen Feierstunde die Glück- und Segenswünsche der Ortsgemeinde entgegen. Die Jubilare traf ich in einer, für ihr Alter erstaunlich guten Verfassung, an. Frau Morszeck berichtete über ihr Leben in Dortmund und dass sie sich nun bei uns auf dem Land sehr wohl fühle und im Altenheim ein schönes neues Zuhause gefunden hat. Dies bejahte der Jubilar Herr Rittel ebenfalls, der aus dem nicht ganz so weiten Friedrichssegen den Weg nach Arzbach gefunden hat. Nochmals ein herzlicher Glückwunsch an Frau Morszeck und Herrn Rittel zum Erreichen eines so hohen Geburtstages, der offensichtlich mit viel Freude gefeiert wurde. Ein besonderer Dank geht an die Mitarbeiter des St. Josefsheim die mich herzlich empfangen und uns bestens mit Getränken versorgt haben.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Große Ehre auf dem Neujahrsempfang der Stadt Bad Ems

Unser Ortsbürgermeister Claus Eschenauer wurde auf den diesjährigen Neujahrsempfang der Stadt Bad Ems eingeladen. Nach der herzlichen Begrüßung von Stadtbürgermeister Oliver Krügel, "ich begrüße meinen Kindergartenfreund und Bürgermeister aus Arzbach, Claus Eschenauer", war klar, dass es ein ganz besonderer Abend werden würde. Innen- und Sportminister Roger Lewentz überreichte ihm in seiner Geburtsstadt die Fahne des Landes Rheinland-Pfalz als Anerkennung und Dank für die bisher gezeigten Leistungen im
Judosport mit der Bitte diese an seinen Zwillingsbruder Carl Eschenauer (Vizepräsident Deutscher Judobund und Präsident Judoverband Rheinland) sowie alle weiteren Judoka weiterzugeben die unser Bundesland hervorragend auf deutscher Ebene repräsentieren. Diesem Wunsch konnte Claus Eschenauer noch im Anschluss an den Neujahrsempfang entsprechen, bevor für ein paar Emser Judoka in Stuttgart die Deutschen Meisterschaften starteten.

von links nach rechts: Stadtbürgermeister Oliver Krügel, Innen- und Sportminister Roger Lewentz, Ortsbürgermeister Claus Eschenauer.
Ortsbürgermeister Claus Eschenauer und DJB-Vizepräsident und Präsident Judoverband Rheinland Carl Eschenauer.

Party auf dem Waldsportplatz

Am vergangenen Wochenende fand wieder eine unangemeldete Party auf dem Gelände des Waldsportplatzes statt. Es brannte ein Lagerfeuer und verschiedene leere, teils zerbrochene Schnapsflaschen segneten die Umgebung. Zusätzlich wurde Erbrochenes und die Reste von, nennen wir sie vorsichtig, stümperhaft erstellten Molotow-Cocktails hinterlassen. Hinzukommt die Zerstörung von Schaufeln, Besen und anderen Dingen. Da es sich um eine Straftat nach § 304 StGB (Strafgesetzbuch) Gemeinschädliche Sachbeschädigung (sonstige) handelt, kann die Ortsgemeinde Arzbach Strafanzeige erstatten. Polizei und Staatsanwaltschaft werden dann den Sachverhalt prüfen und die ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Täterermittlung einleiten. Erfreulich in der Ermittlung ist bisher, dass ein Roller hinterlassen wurde, der ohne Benzin abgestellt wurden. Ein paar Stunden vor der Tatzeit, wurde exakt dieser Roller mit drei weiteren alkoholtrinkenden Jugendlichen an der Brücke zur Straße „Am Laach“ gesehen. Einer der Jugendlichen sprach mit einem Passanten über das fehlende Benzin. Da es sich bei den Tätern auch um Arzbacher handelt, bitte ich um weitere Aufklärung dieser Tat. Vielleicht können Sie ihre Kinder dazu bewegen sich bei der Ortsgemeinde zu melden. Dies ist nun als letzte Chance zu sehen. Der Waldsportplatz wird häufig noch zum Joggen und Fahrradfahren, sowie Auslauf von Hunden genutzt. Nicht auszuschließen was bei Scherben, Erbrochenem und offenem Feuer alles passieren kann.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgemeister

Goldene Hochzeit der Eheleute Wichert

Die Eheleute Larsen und Angela Wichert feierten am 24. Januar ihren 50. Hochzeitstag. Die Ortsgemeinde Arzbach wünscht dem Jubelpaar noch viele gemeinsame Stunden sowie glückliche Jahre im Kreis der Familie bei Gesundheit, Zufriedenheit und Gottes Segen.

 

Christian Christ, Erster Beigeordneter

 

Parkverbot im Wendehammer

Durch Arzbach zieht sich ein komplexes Straßen- und Wegenetz, dabei muss eine Straße nicht immer auch von zwei Enden zugänglich sein. Diese besondere Art von Straße wird als Sackgasse bzw. Stichstraße bezeichnet und dient vor allem dem Anliegerverkehr. Verirren sich ortsunkundige Autofahrer in eine Sackgasse, müssen diese zum Verlassen in der Regel wenden. Für Pkw ist dies nicht selten noch problemlos möglich, für Lkw und Müllfahrzeuge kann dies aber eine Herausforderung darstellen. Um dennoch sicherzustellen, dass diese Fahrzeuge die Sackgasse wieder verlassen können, gibt es den sogenannten Wendehammer. In Deutschland ist – wie soll es anders sein – der Wendehammer genormt. Den Begriff des „Wendehammers“ gibt es in der StVO allerdings nicht. Ob das Parken hier zulässig ist, richtet sich – wenn keine Beschilderung vorhanden ist – nach den allgemeinen Vorschriften. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Anlieger. Bei Verstoß drohen Bußgelder gemäß Bußgeldkatalog Halten und Parken bis zu 65 Euro. Nach § 12 Abs. 3 StVO ist das Parken verboten an engen Straßenstellen. Eine Fahrbahnbreite von 6 m plus Gehwegbreite von 1,40 m wird als ausreichend für Erschließungsstraßen klein dimensionierter Wohnbebauung erachtet. Allgemein fürs Parken am Straßenrand gilt ein Abstand von 3 m zum nächsten Fahrbahnrand. In Sackgassen – also auch im Wendehammer – darf nur in Fahrtrichtung geparkt werden. Solange die Fahrbahn breit genug ist, Grundstücksausfahrten nicht blockiert bzw. generell andere Fahrzeuge nicht behindert werden (§ 1 Abs. 2 StVO) darf am Wendehammer geparkt werden. Wenn nicht verboten, darf hierzu auch auf dem Gehweg geparkt werden. Um ein reibungsloses passieren des Wendehammers zu ermöglichen, wird jedoch das dortige Parken durch Beschilderung reguliert. An Tagen der Müllabfuhr gilt dann beispielweise Parkverbot. Ich bitte um Beachtung!

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Verhalten auf dem Friedhof

Den Friedhof kennt man als Ort der Ruhe und der Trauer. Man hat das Gefühl, dass Singen, Lachen, Rennen verboten ist. So gebietet es die Würde. Aber dennoch hört man immer wieder kuriose Geschichten von unserem Friedhof. Er ist nicht immer nur ein Ort der Trauer und Erinnerung. Für manche Menschen ist er auch ein Ort der Erholung und Entschleunigung. Sie nutzen ihn gerne für einen kleinen Spaziergang oder Abstecher. Da stellt sich die Frage: was ist auf unserem Friedhof eigentlich erlaubt? Und was sollte man tunlichst vermeiden? Grundsätzlich gilt: alles ist erlaubt, was der Würde eines Friedhofs angemessen ist. Das heißt: rennen und laut singen sollte man lieber unterlassen. Ebenfalls sollte ein gutes Verhältnis zu den Betreuern der Nachbargräber wichtig sein. Häufig tun sich die Nachbarn dann etwa in den Sommermonaten beim Gießen der Gräber zusammen. Damit die guten Beziehungen bestehen bleiben, sollte man ein paar Regeln beachten. Das eigene Grab sollte nur so bepflanzt werden, dass die Pflanzen nicht über den Rand hinausragen. Beschädigt man bei der Grabpflege aus Versehen die Pflanzen des Nachbarn, sollte man diesen darauf hinweisen und versuchen, den Schaden zu reparieren. Ebenfalls sollte man nicht das Nachbargrab bei der Neubepflanzung erheblich beschmutzen oder gar seine Fußabdrücke auf und neben dem Grab hinterlassen.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Illegale Entsorgung von Katalogen

Statt im Mülleimer oder Altpapier sind dutzende Kataloge des Versandhandelsunternehmen OTTO im Bereich der Straße „Zum Buschert“ in der Natur gelandet und somit illegal entsorgt worden. Wer etwas zu dem Vorfall sagen kann, den bitte ich sich bei der Ortsgemeinde Arzbach zu melden.   

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Hundekot auf öffentlichen Wegen und Grünflächen

Seit kurzem häufen sich wieder Beschwerden über sog. „Tretminen" von Hunden in Grünanlagen und auf den Gehwegen. Liegengelassener Hundekot ist nicht nur eine Sauerei, sondern auch eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle. Es ist nämlich eine Übertragung von Salmonellen, Hundewürmer, Hakenwürmern und Bandwürmern möglich. Diese können Ursache für verschieden Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen sein. Auch die Hundekrankheit Parvovirose kann übertragen werden. Daher der dringende Appell: Nehmen Sie Ihren Hund innerhalb des Ortes an die Leine und entfernen Sie bitte anfallenden Hundekot, wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi gehen". Mit jeder handelsüblichen Plastiktüte können Sie dabei diesen Zweck erfüllen. Einfach eine Tüte über die Hand stülpen, Haufen aufnehmen und Zuhause dann mit dem Restmüll entsorgen oder ihn in einen der zahlreich aufgestellten Abfalleimer werfen! Niemand braucht sich zu genieren, wenn er ein Häufchen beseitigt. Das gute Beispiel wird rasch Schule machen. Ich möchte betonen, dass es eine Vielzahl von Hundebesitzern gibt, welche die Hinterlassenschaften bereits jetzt ordnungsgemäß beseitigen. Leider sind es aber immer wieder die sogenannten „Schwarzen Schafe", die viele andere in Verruf bringen. Vielleicht können Sie durch Ihr Zutun auch den einen oder anderen Hundehalter positiv beeinflussen. Machen Sie bitte mit, dass unsere Gemeinde so sauber wie nur möglich bleibt.

 

Vielen Dank!

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

Verkehrsregelung Hauptstraße, hier: Ortsdurchfahrt (OD) L329 Halteverbot und Parkflächenmarkierungen

Die Tage wurde mit den Markierungsarbeiten für die Parkplätze in der Hauptstraße begonnen und durch eine Verkehrsbehördliche Anordnung erlassen. Für den Verkehrsbereich der Hauptstraße wird in beide Fahrtrichtungen überwiegend ein eingeschränktes Halteverbot mit Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ angeordnet. Lediglich im Engpassbereich zwischen der Einmündung „Kirchstraße“ und Höhe Einmündung Straße „Auf der Trift“ wird ein absolutes Halteverbot angeordnet. Zur Erforschung des Verkehrsverhaltens sind die Parkflächenmarkierungen zunächst in Gelbfolie ausgeführt. Sollten sich die Standorte der Stellplätze bewähren, können sie danach in weiß dauerhaft markiert werden. Hierfür wird es im März, der Termin wird noch bekannt gegeben, einen Rundgang geben zu dem ich alle Anlieger der Hauptstraße einladen werde. Bis dahin dürfen Sie mir gerne Anregungen und Ideen an die Mailadresse ortsgemeinde-arzbach@gmx.de schicken. Ich bedanke mich bereits jetzt bei den vielen Ideen, Verbesserungswünschen und Anregungen die seitens von Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger und dem Ordnungsamt, sowie der VG in den letzten Wochen eingegangen sind. Es wurden insgesamt 27 Parkflächen eingerichtet bzw. auf die Fahrbahn markiert und gemäß den Vorgaben, mit je 6 Meter in der Länge und 2 Meter in der Breite markiert. Festgelegte Stellplatzmarkierungen, sowie eine geordnete Parksituation haben sich über Jahre hinweg in der Praxis in Arzbach bewährt. Das geordnete Parken in gekennzeichneten Flächen in einer Ortsdurchfahrt, die als Landesstraße eingestuft ist, ist ein geeignetes Mittel zur Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs. Die Fußgänger- und Radfahrersicherheit wird erhöht, sowie die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Auch deshalb hat sich die Ortsgemeinde Arzbach weiterhin für den Erhalt ausgesprochen.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

Jugendfußball Hallenmasters 2020

Das Dank unserer Vereine und Mitmenschen in Arzbach immer etwas los ist, zeigte auch das erste Wochenende im neuen Jahr. Das Jugendfußball Hallenmasters fand nun zum bereits 14. Mal in unserem "Wohnzimmer", der Limeshalle statt. Samstags waren die Bambinis und F-Jugend dran, sonntags die E- und D-Jugend. Großartig war die Unterstützung für die jungen Kicker durch Besuch von Groß und Klein und ließ die Atmosphäre beim „Budenzauber“ zum Erlebnis werden. Für das leibliche Wohl sorgten Eltern, Betreuer, Trainer und Mitglieder des SV Arzbach sowie der weiteren Teile der JSG Nievern, Dausenau und Fachbach. Allen Helferinnen und Helfern darf ich für die hervorragende Vorbereitung und Durchführung des Spektakels danken.

 

Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister

 

85. Geburtstag von Christine Born

Unsere Mitbürgerin Christina Born feierte am 28. Dezember 2019 ihren 85. Geburtstag. Der Ehrentag wurde im Kreise der Familie gefeiert. Zahlreiche Freunde, Nachbarn und Verwandte gratulierten recht herzlich. Ortsbürgermeister Claus Eschenauer sprach im Namen der Ortsgemeinde Arzbach seine Glückwünsche aus.

 

Claus Eschenauer

Ortsbürgermeister

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

ich wünsche Ihnen auch im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortsgemeinde Arzbach, sowie der Beigeordneten, Rats- und Ausschussmitglieder, ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2020.

In diesem (Wahl-)jahr gab es viele personelle Veränderungen in der Ortspolitik. Ich bin nun seit einem halben Jahr im Amt und lerne meine Aufgaben immer mehr schätzen und lieben. Der Schwerpunkt  meiner Arbeit in der Ortsgemeinde wird es sein, im Zusammenwirken mit Arzbacherinnen und Arzbachern Pläne und machbare, zukunftsorientierte Projekte zu erstellen und ins Leben zu rufen. Vorrangig ist dabei die Sanierung unseres „Wohnzimmers“, der Limeshalle. Wir brauchen weiter Konzepte für unsere Nahversorgung, den Tourismus, sowie für Straßen/Wegeausbau und ein Mehr-Generationenkonzept. Der Ortsgemeinderat hat dafür in diesem Jahr mit der Änderung der Hauptsatzung elementares beschlossen. Es wird in Zukunft Arbeitskreise zu den wichtigen Zukunftsthemen geben. Im Frühjahr wird mit der Bildung der Arbeitskreise „Limeshalle“ und „Friedhof“ begonnen. Hier wird ihre Mitarbeit gefragt sein.

Am Ende eines solchen Jahres bedanke ich mich für ihr Vertrauen, aber auch Engagement und Unterstützung. Ich wünsche mir für die nächsten Jahre, dass wir alle gemeinsam daran arbeiten, die bekannt gute Dorfgemeinschaft beizubehalten und die erreichte Lebensqualität in unserer schönen Gemeinde zu erhalten und vielleicht noch etwas zu verbessern.
Lassen Sie uns unsere Kultur des Miteinander bewahren und weiterhin den guten Willen aufbringen, etwas zu bewegen.

 

„Der Friede und die Freude der Weihnacht bleibe als Segen im kommenden Jahr.“ (Autor unbekannt)

 

In diesem Sinne,

Ihr / Euer

 

Claus Eschenauer

Ortsbürgermeister

Sprechzeiten im Rathaus:

Freitags von 16 bis 17:30 Uhr
nach vorheriger Terminabsprache.

Notdienste

Sitzungskalender

Vermietung Augstblickhütte

Verkehrsverein Arzbach

Siehe Belegungskalender unter: 

www.arzbach-verkehrsverein.de

Info: Oswald Lehmler (Hüttenwart)

Tel.: +49 176 67794123

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