Umgang mit Fundsachen
Regelmäßig werden Fundsachen bei der Ortsgemeinde Arzbach abgegeben und diese in Verwahrung genommen und eine Bekanntmachung im Mitteilungsblatt „Bad Ems-Nassau AKTUELL“ angefertigt. Oftmals werden diese Fundsachen allerdings nicht abgeholt bzw. ein Besitzer lässt sich nicht identifizieren. Nach Rücksprache mit dem Fundamt in Bad Ems ergeht nun folgendes: Fundsachen werden nur noch für vier Wochen in der Ortsgemeinde Arzbach aufbewahrt, danach werden diese mit Angabe des Finders, des Fundortes und des Funddatums an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau (hier: das Fundamt) weitergegeben, damit diese hier erfasst und nach Ablauf der 6-monatigen Verwahrdauer an den Finder zurückgegeben oder in die kommende Versteigerung (Corona bedingt, findet die nächste evtl. im Herbst statt) aufgenommen werden können. Da die Verlierer von Sachen auch das Fundbüro als Anlaufstelle sehen, wird dieses auch in den ersten vier Wochen in Kenntnis gesetzt. So besteht für die Mitarbeiter/innen des Fundamtes die Möglichkeit, auch über Fundsachen in den Ortsgemeinden zeitnahe und konkrete Kenntnis zu erlangen. Das Fundamt können Sie kontaktieren unter der Mailadresse fundamt@vgben.de .
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Februar 2023
Fundsache
Es wurde ein Zigarettenetui mit Feuerzeug auf dem Fahrradweg Richtung Bad Ems gefunden. Wer den Gegenstand vermisst und ihn näher beschreiben kann, darf sich gerne bei der Ortsgemeinde Arzbach melden.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister