Im Rahmen der Erstellung des Dorfladenkonzeptes für die Ortsgemeinde Arzbach findet am 12.10.2021 um 19:00 Uhr eine Bürgerversammlung im Mehrzweckraum der Limeshalle statt. Wir würden uns freuen, wenn viele interessierte Bürgerinnen und Bürger daran teilnehmen könnten. Hier wird die Machbarkeitsstudie zum Projekt, sowie Analysen und Empfehlungen zur Betreibung eines Dorfladens in Arzbach inklusive der Ergebnisse der Haushaltsbefragung im Rahmen der Landesinitiative M.Punkt RLP vorgestellt.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Am kommenden Freitag, 8. Oktober 2021, entfällt die Sprechstunde im Rathaus.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Vergangenen Sonntag fand in der Bundesrepublik Deutschland die Bundestagswahl statt, zu der auch 1.359 Wählerinnen und Wähler aus Arzbach stimmberechtigt waren. Die Wahlbeteiligung lag bei 67,7 %. Allerdings umfasst dieses Ergebnis nur die Urnenwahlergebnisse, also die Personen, die am Sonntag in der Limeshalle wählen waren. Die Briefwahl wurde dieses Mal zentral in der Verbandsgemeinde ausgezählt und kann den Ortsgemeinden nicht zugeordnet werden. Es kann aber von einer gesamten Wahlbeteiligung von ca. 87 % ausgegangen werden, sollten alle Briefwählerinnen und Briefwähler ihre Stimme abgegeben haben und diese gültig sein. Weitere Ergebnisse finden sie unter www.arzbach.de. Ich möchte mich an dieser Stelle vor allem auch speziell bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die sehr gute, gewissenhafte und engagierte Arbeit bedanken. Viele der Mitbürgerinnen und Mitbürger haben in den letzten Jahren schon aktiv als Wahlhelfer bei den Gemeinderats-, Kreistags-, Landes-, Bundestags- und Europawahlen mitgewirkt, nur wer an solchen Tagen schon einmal aktiver Helfer war, weiß um den Stress und die Hektik – aber auch um die erforderliche Sorgfalt und das verantwortungsvolle sowie schwierige Arbeiten. Unter Corona-Bedingungen danke ich auch dem Mut sich einem gegebenen Risiko auszusetzen, ständig bemüht die Hygienevorschriften einzuhalten. Mein Dank gilt an dieser Stelle auch ganz besonders den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, die teilweise schon seit vielen Wochen mit den Vorbereitungen intensiv beschäftigt waren und einmal mehr eine gute und überzeugende Leistung vorweisen können. Dieses Mal mussten schließlich nicht nur die Vorgaben des Landeswahlleiters erfüllt werden, sondern auch die Hygienekonzepte des Landes Rheinland-Pfalz, sowie der Bundesrepublik Deutschland. Nochmals ein großes Dankeschön allen Helfern!
Christian Christ, Erster Beigeordneter
Vergangene Woche feierte Heinz-Peter Christ seinen siebzigsten Geburtstag. Diesen Festtag konnte er im Kreis seiner Familie und vieler Freunde feiern. Von dem Jubilar gut gelaunt empfangen, durften
der Erste Beigeordnete Christian Christ und ich für die Ortsgemeinde Arzbach herzlich gratulieren. (Anmerkung: Es sei nebenbei erwähnt, dass nach dem öffentlichen Teil Christian Christ wieder in
seine Rolle als Sohn schlüpfte und die zahlreichen Gäste weiter bewirtete. Bei guter Verpflegung wurde über vielerlei Themen diskutiert. Auch ehrenamtlich bringt und brachte sich Heinz-Peter Christ
auf verschiedenen Ebenen im Ortsleben ein. So engagierte er sich u.a. jahrelang in der Tennisabteilung des SV Arzbach und ist heute noch 2. Vorsitzender der FWG Arzbach und aktives Mitglied im
Gemeinderat der Ortsgemeinde Arzbach, wo er Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses ist und auch das Projekt „Dorfladen“ aktiv begleitet. Vielen Dank für dieses Engagement! Die Ortsgemeinde
Arzbach wünscht noch viele aktive Jahre in unserem schönen Dorf!
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Mindestens einmal im Jahr muss ich auf die Glascontainer im Dorf hinweisen und gebe gerne weiter was das Abfallwirtschaftszentrum Rhein-Lahn hierzu empfiehlt. Grundsätzlich gilt Glas lässt sich zu
100 % recyceln und das ohne Qualitätsverluste. Es kann beliebig oft eingeschmolzen und zu neuen Flaschen und Gläsern verarbeitet werden, deshalb ist die Trennung nach Weiß-, Grün- oder Braunglas
extrem wichtig. In die Altglascontainer gehören nur Flaschen und Schraubgläser (Verpackungen), farbgetrennt nach Weiß-, Grün- oder Braunglas. Flaschen in Sonderfarben, wie gelb, blau, rot usw.,
gehören in den Grünglascontainer. Die Schraubverschlüsse von nicht bepfandeten Einweg-Glasflaschen und Konservengläsern können über die gelbe Tonne entsorgt werden. Nicht in den Glascontainer
gehören: Flachglas, Trinkgläser, Glühbirnen, Neonröhren. Flachgläser wie Fensterglas und Spezialgläser wie Bleiglas, Cerankochfelder und Spiegel gehören nicht in die Glastonne, weil sie
aufgrund ihrer anderen stofflichen Zusammensetzung den Recyclingprozess stören. Glasscherben und Spiegelscherben können in die Restmülltonne (Kleinmengen) geworfen werden. Größere Mengen nehmen
Flachglas-Recyclingfirmen an. Auch ein immer wiederkehrendes Ärgernis für die Anlieger ist die Benutzungszeit. Die Glascontainer dürfen nur werktags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr benutzt werden. Bei
vollen Altglascontainer bitte die Firma REMONDIS Recycling GmbH & Co. KG verständigen:
Tel.: 02621/17225. Vielen Dank!
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
1.Sachstand Waldsportplatz Arzbach
Der Pachtvertrag vom 14.12.2001 mit dem SV Arzbach wurde im gegenseitigen Einvernehmen mit Ablauf des 31.12.2020 aufgelöst. Mit der Erfüllung der in dieser Vereinbarung niedergelegten Pflichten sind sämtliche Ansprüche des Sportvereins gegenüber der Ortsgemeinde aus dem Pachtverhältnis und aus seiner Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich ob bekannt oder unbekannt, erledigt. ln der Sache Förderverein Jugend Arzbach all4one e.V. ./.
Ortsgemeinde Arzbach wegen Wertersatz hat das Landgericht Koblenz, mit Schreiben vom 22.07.2021 (Az. 4 0 127121) verfügt, dass der Förderverein Jugend Arzbach all4one seinen PKH-Antrag aus wirtschaftlichen Gründen zurückgenommen hat und somit die Bedingung für die Klageerhebung nicht eingetreten ist. Das Landgericht Koblenz hat den Vorgang abgeschlossen. Vorangegangen war eine Verfügung des Landgerichts Koblenz vom 13.07.2021, in dem die Kammer darauf hingewiesen hat, dass die Klage des Vereins gegenüber der Ortsgemeinde Arzbach keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Zwei Arzbacher Vereine haben nun ihr Interesse bekundet, das Sport- und Freizeitgelände am Rotlöffel gemeinsam mit der Ortsgemeinde zu ertüchtigen und sich zukünftig darum zu kümmern sowie Teile der Anlage der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Ihre konkreten Pläne hierzu werden die Ortsgemeinde und beide Vereine zur gegebenen Zeit noch bekannt geben.
2. Baustelle „Am Südhang“
Die verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) „Am Südhang“ wurde nun zum zweiten Mal verlängert. Grund hierfür ist, dass die bereits fertiggestellte Mauer aufgrund der Regenereignisse und den damit verbundenen Erdrutsch um 5 cm aus dem Lot gekippt ist. Es bestehen aus statischer Sicht keine Bedenken, jedoch entspricht dies nicht den Qualitätsansprüchen der ausführenden Baufirma. Die Mauer wird nochmals neu aufgebaut und zusätzlich mit Geogittern gesichert, wie der Eigentümer mitteilt.
3. Sachstand Kindergarten St. Georg
Am 6. Oktober findet ein Informationsabend zur veränderten Bau- und Finanzsituation der Diözese Limburg statt. Hier sollen in Bezug auf die Kindertagesstätten etwaige Veränderungen im Zusammenhang
mit der Unterhaltung und der Bewirtschaftung von Gebäuden erörtert werden.
4. Straßenausbau „Am Rotlöffel“: hier Fahrbahnbreite
Da diese Frage immer wieder aufkommt und durch Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde schon mehrfach beantwortet wurde, hat nun das durchführende Ingenieurbüro auf Anfrage den Sachverhalt nochmal kurz zusammengefasst. Die geplante Regel Fahrbahnbreite der Straße „Am Rotlöffel“ beträgt 4,50 m inklusive beidseitig vorgesehenen Rinnen. Die Bemessung der Verkehrsanlage erfolgte gemäß den Richtlinien RASt06 unter Berücksichtigung des Bestandes und der Anforderung einer Wohnstraße mit geringer Verkehrsbelastung. Im Bereich der engen, steilen und unübersichtlichen Kurvenfolge wird die Fahrbahnbreite um 1,50 m nach dem Schleppkurvennachweis (in einem rund 80 m langen Teilabschnitt) auf 6,00 m aufgeweitet um die erforderliche Verkehrssicherheit beim Begegnungsfall PKW/LKW (-Anhänger) zu gewährleisten. Im Bereich (Bau-km 0+170 bis 0+270) nach der Einfahrt Garage Haus Nr.14 bis Bauende, erfolgt der Ausbau in einer Breite von 3,50 m mit einer Fahrtrichtung (unechte Einbahnstraße) innerhalb der Straßengrundstücke der Ortsgemeinde. Auf einen breiteren Ausbau wurde hier, aufgrund der Wirtschaftlichkeit und des Bedarfes in Abstimmung mit Orts- und Verbandsgemeinde, verzichtet.
5. Bundeswaldprämie:
Wir freuen uns über den Erhalt der Bundeswaldprämie für zertifizierte Waldflächen in Höhe von 24.200 €.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Das Bemühen der Ortsgemeinde, sowie vieler Nutzungsberechtigter von Grabstätten, um ein ansehnliches Aussehen des Friedhofs ist bekannt. Ebenso bekannt ist der extreme Wachstum des Grüns in diesem Jahr. Teilweise müssen Flächen in der Ortsgemeinde gefühlt täglich gemäht werden. Ich erhalte deshalb immer wieder verschiedene Hinweise mit der Bitte an alle zu appellieren, in diesem besonderen grün, feuchten Sommer die Gräber von Angehörigen regelmäßig zu pflegen und manchmal auch das Nachbargrab zu betrachten und/oder mit Angehörigen in Verbindung zu treten, die vielleicht nicht mehr in Arzbach wohnen, aber Nutzungsberechtigte sind. Nur gemeinsam können wir alle einen gepflegten Friedhof vorfinden. Zusätzlich werde ich immer mal auf das Verhalten Einzelner auf dem Friedhof angesprochen. Besucher von Friedhöfen sind grundsätzlich aufgefordert, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Besucher des Friedhofs werden hiermit eindringlich aufgefordert, keine Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mit auf den Friedhof zu bringen. Auch auf Spielplätzen haben Hunde nichts verloren. Auch das kommt häufiger vor und ist freilich ein anderes Thema.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Im Monat August feierten folgende Bürgerinnen und Bürger (ab dem 50. Ehejahr) ihr Jubiläum:
31.08.2021 Heinrich und Anna-Elisabeth Weustermann Eiserne Hochzeit (65 Jahre)
Allen hier aufgeführten Ehepaaren und auch denen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden wollten, möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich im Namen der Ortsgemeinde Arzbach zu dem Ereignis gratulieren und dabei die Hoffnung ausdrücken, dass ihr weiteres Leben in unserer schönen Gemeinde noch viele Jahre von Gesundheit und Zufriedenheit geprägt sein wird.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Im Monat August feierten folgende Bürgerinnen und Bürger (ab dem vollendeten 70. Lebensjahr) ihren runden oder halbrunden Geburtstag:
31.10. Arno Wollschlag 70 Jahre
Allen hier aufgeführten Einwohnern und auch denen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt wer-den wollten, möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich im Namen der Ortsgemeinde Arzbach zu dem Ereignis gratulieren und dabei die Hoffnung ausdrücken, dass ihr weiteres Leben in unserer schönen Gemeinde noch viele Jahre von Gesundheit und Zufriedenheit geprägt sein wird.
Die Sprechzeiten im Rathaus finden ab der 36. KW (06.09.2021) zu geänderten Zeiten für Sie statt.
Dienstags von 8 bis 10 Uhr und freitags von 16 bis 17:30 Uhr.
Wir bieten Ihnen diese nach vorheriger Terminabsprache ab. Es gelten die allgemeinen
Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz. Bitte melden Sie sich vorher per Mail (ortsgemeinde-arzbach@gmx.de) oder telefonisch 0151/11840449 an.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Eine besondere Aktion für die Flutopfer in Ahrweiler ließen sich die Betreiber Gino und Gabi Koca der Gaststätte „Am Rathaus“ einfallen. Sie kündigten an, den gesamten Umsatz des Tages an die Flutopfer spenden zu wollen. Entsprechend groß war der Zulauf der Gäste für dieses großartige Zeichen der Solidarität. Spontan boten sich die Arzbacher Musikanten Bernd Kaltenhäuser und Rudi Hübinger an, die Gäste zu unterhalten. Alle Bedienungen, Helferinnen und Helfer arbeiteten an diesem Tag umsonst, um einen möglichst hohen Betrag zu erzielen. Die Feuerwehr Arzbach stellte noch ein Zelt vor der Gaststätte auf. Am Ende des Tages konnte nun die stolze Summe von 5.000 Euro verkündet werden. „In der schwierigen Zeit der Coronakrise erfuhren wir eine große Solidarität unserer Gäste. Wir wollten mit dieser Aktion den Menschen helfen, die durch die Flut zu großem Schaden gekommen sind und etwas zurückgeben“, so Gino Koca. Gabi Koca dankte in ihrer Ansprache allen, die zu diesem gelungenen Event beigetragen haben. Die Ortsgemeinde Arzbach gratuliert zu diesem überragenden Ergebnis.
Christian Christ
Erster Beigeordneter
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
es sind unfassbare und schlimme Bilder von der Flutkatastrophe im Ahrtal und darüber hinaus. Wir fühlen mit denjenigen, die Hab & Gut, Haus & Hof und liebe Angehörige verloren haben. Für so viel Leid gibt es kaum tröstende Worte. Unser Mitgefühl gilt allen Betroffenen und unsere Anerkennung den zahlreichen Helfern und den Tag und Nacht arbeitenden Einsatzkräften. Egal ob bei THW, Feuerwehr, Bundeswehr, Polizei, Deutsches Rotes Kreuz oder aufgrund privater Initiativen, es sind überall auch Arzbacherinnen und Arzbacher im Einsatz. Wir bedanken uns bei den vielen Helfer*innen die, ohne zu zögern, mit anpacken.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Bedingt durch die aktuelle Lage im Ahrtal, werde ich auch regelmäßig auf das „Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept“ der Ortsgemeinde Arzbach angesprochen. Hierzu hatte ich zu einer Bürgerversammlung im Oktober 2019 in die Limeshalle eingeladen. Dort wurde durch Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung, sowie Dr. Haselsteiner die Ziele des örtlichen Hochwasservorsorgekonzept für die VG Bad Ems-Nassau vorgestellt. Arzbach war hier eine der ersten Ortsgemeinden, in denen ein Austausch über die Thematik stattfand. Wie mir Bürgermeister Bruchhäuser mitteilte, wird (Corona bedingt etwas verzögert) nun an dem Konzept für die weiteren Ortsgemeinden weitergearbeitet. Hier wird es bald auch zu Bürgerversammlungen kommen. Im Rahmen der Bürgerversammlung von 2019 gab es u.a. folgende allgemeine Fragen, Anmerkungen und Zielsetzungen:
Letztes wurde in den letzten beiden Jahren immer wieder in Anspruch genommen. Gerne können Sie sich über die Thematik in einer meiner Sprechstunden etwas genauer informieren.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Im Juli feierten Artur und Hilde Wallroth den sechzigsten Jahrestag ihrer Trauung. Von den Jubilaren gut gelaunt empfangen, durften der Erste Beigeordnete Christian Christ und ich für die Ortsgemeinde Arzbach herzlich gratulieren. Wir verbrachten mit dem Jubelpaar einen gemütlichen Abend in geselliger Runde. Bei guter Verpflegung wurde über vielerlei Themen diskutiert. Auch ehrenamtlich bringen und brachten sich Hilde und Artur Wallroth auf verschiedenen Ebenen im Ortsleben ein. Beide engagierten sich u.a. jahrzehntelang im Vorstand der FWG Arzbach und Artur Wallroth war von 2004 bis 2009 Beigeordneter der Ortsgemeinde Arzbach. Vielen Dank hierfür! Wir wünschen den Jubilaren noch viele gute gemeinsame Ehejahre!
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Am vergangenen Samstag verkündete das Welterbekomitee der UNESCO im chinesischen Fuzhou, die Entscheidung über die Ernennung berühmter europäischer Kurorte des 19. Jahrhunderts zum Welterbe. Bad Ems ist als eine von elf Städten in sieben Ländern gewürdigt worden. Nach dem positiven Zuschlag freut sich auch die Ortsgemeinde Arzbach. Ortsbürgermeister Claus Eschenauer gratuliert den Emsern: „Heute ist ein großartiger Tag für die gesamte Region! Ich gratuliere allen, die zur erfolgreichen Aufnahme von Bad Ems in die Welterbeliste mitgewirkt haben. Das langjährige Engagement und der unermüdliche Einsatz von vielen hat sich ausgezahlt. Über die Jahrhunderte hinweg ist in Bad Ems durch ihre Kurtradition und ihre städtebaulichen Besonderheiten eine einzigartige Landschaft entstanden, das hat nun auch die UNESCO anerkannt. Jetzt gilt es, mit dem Welterbetitel die Attraktivität der ganzen Region weiter auszubauen, für seine Bewohner und Gäste.“ Nach dem Welterbe „Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal“ (2002) und dem Welterbe „Grenzen des Römischen Reiches (Limes)“ (2005) gibt es nun eine dritte Welterbestätte im Rhein-Lahn-Kreis.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau erlässt folgende Anordnung:
Die Hauptstraße auf Höhe Hausnummer 41 wird innerhalb der gekennzeichneten Parkplätze am 22.07.2021 für den ruhenden Verkehr voll gesperrt. Grund des absoluten Halteverbotes ist die Durchführung eines Umzuges um somit einen Stellplatz für einen LKW zu schaffen.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau erlässt folgende Anordnung: Die Straße „Auf der Horrei“ wird Höhe Bergstraße 3 vom 19.07.2021 bis zum Abschluss der Arbeiten längstens bis 22.07.2021 für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Grund sind Tiefbauarbeiten für die Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke (VGW) Bad Ems-Nassau sowie Gasanschluss Syna (Spie-SAG). Die Kennzeichnung, Verkehrsführung und Verkehrsregelung geschieht nach Regelplan. Der Anliegerverkehr ist von 7 bis 17 Uhr für alle Anwohner der Straße „Auf der Horrei“ eingeschränkt. Es wird sichergestellt, dass die betroffenen Anwohner zwischen 17:00 und 7:00 Uhr ungehindert an die jeweiligen Anwesen gelangen können und eine Information mittels Einwurfzettel erfolgt. Ein LKW-Verkehr ist während dem gesamten Arbeitszeitraum mangels Restfahrbahnbreite nicht möglich. Der Getränkefachbetrieb „Diefenbach“ ist über das Vorhaben bereits informiert und teilt mit, dass dieser während der Sperrung nicht zu erreichen ist und geschlossen hat und ab Freitag, denn 23. Juli wieder zur gewohnten Zeit, ab 10:30 Uhr Uhr geöffnet hat. Die Müllabfuhr wird durch einen geeigneten Sammelstellplatz im Kreuzungsbereich „Bergstraße/Auf der Horrei“ gewährleistet.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Da die Kirmes leider auch in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden konnte, ließen sich Ortsring, Kirmesgesellschaft, Orts- und Kirchengemeinde, sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger mehrere
Alternativen einfallen. Den Auftakt bereitete die Kirmesgesellschaft vor, die mit Snacks und Getränken in eine Box gepackt ein bisschen „Kirmesgefühl“ den Bürgerinnen und Bürger mit auf den Weg gab.
Es folgte der Kirmesgottesdienst, der in diesem Jahr wieder auf der Wiese vor dem Pfarrzentrum stattfand. Bei herrlichen Temperaturen hatten Pater Alban Rüttenauer und der Ortsausschuss Arzbach
eingeladen. Thematisch behandelte der Gottesdienst das was vielen in der Pandemie am meisten fehlt und an einem Kirmeswochenende schmerzhaft vermisst wird, die „Gemeinschaft“. Diese sollte vor allem
ab jetzt wieder mehr in den Mittelpunkt gerückt werden. Am Kirmessonntag zogen dann nachmittags drei Musikanten durch Arzbach, um etwas Kirmesstimmung zu verbreiten und gaben an verschiedenen Punkten
im Ort bekannte Volkslieder und Schlager zum Besten. Ich danke allen Beteiligten für ein rundum gelungenes und sogar sehr unterhaltsames Kirmeswochenende und bin sehr stolz darauf, dass viele
die Möglichkeit zum gemütlichen Beisammensein genutzt haben und dabei auch unsere Gastronomen im Ort unterstützt haben.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
In den letzten Tagen konnten die Mülltonnen im Bereich Mittelgasse nicht geleert werden, da eine Befahrung der Mittelgasse für große Müllfahrzeuge nicht möglich war. Es parken immer wieder Fahrzeuge entlang der Pizzeria Am Rathaus, sowie der ehemaligen Metzgerei auf der Straße. Auch die Anlieger der Mittelgasse (Bereich hinter dem Biergarten) konnten teilweise ihre Grundstücke nicht erreichen. Es wird momentan mit Ordnungsamt und der Kreisverwaltung nach einer Lösung gesucht. Ich bitte Sie, behindern Sie keine Ein- und Zufahrten zu Grundstücken und nutzen Sie über Nacht die öffentlichen Parkplätze in der Ortsgemeinde so dass die Müllabfuhr morgens ihrer Aufgabe nachgehen kann. Vielen Dank!
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Da die Kirmes leider auch in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden kann, haben sich Ortsring, Kirmesgesellschaft, Orts- und Kirchengemeinde, sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger eine Alternative einfallen lassen.
Den Auftakt bereitet die Kirmesgesellschaft vor, die die Orzbächer Kirmes nach Hause bringt. Wie das funktioniert? Die Kirmes wird ganz einfach in eine Box gepackt. Für Snacks, Getränke, die passende Musik und alles, was eine gelungene Kirmes ausmacht, ist gesorgt!
Die Kirmesboxen können über folgende Kanäle bestellt werden:
E-Mail: kgarzbach@t-online.de
Instagram: kirmesgesellschaft_arzbach
Der Preis pro Box beträgt 20,00€, Vorbestellungen können bis Donnerstag, 1. Juli um 20 Uhr entgegengenommen werden. Die Kirmesboxen können im Eckraum der Limeshalle Arzbach am Freitag, 02. Juli 2021 zwischen 14.00-18.00 Uhr und am Samstag, 03. Juli 2021 zwischen 11.00-16.00 Uhr abgeholt werden. Die Kirmesgesellschaft Arzbach freut sich, die Orzbächer Kirmes gebührend mit allen zu feiern!
Am Kirmessonntag ziehen dann zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr 3 Musikanten durch unseren Ort um etwas Kirmes Stimmung zu verbreiten. An strategischen Punkten in unserem Dorf werden sie bekannte Volkslieder und Schlager zum Besten geben und laden herzlich zum Mitsingen ein. Die Musiker freuen sich auf zahlreiche Zuhörer, die sich unter den aktuellen Corona Bestimmungen treffen.
Hier der Fahrplan des Musikexpress:
14:00 Uhr Garten St. Josefsheim
ca. 14:30 Uhr Neubaugebiet (Ecke Westerwaldstraße /Im Silberkäutchen)
ca. 15:15 Uhr Eck (Ecke Auf der Au/Am Laach)
ca. 16:00 Uhr Parkplatz Dorn (Pizzeria)
ca. 16:45 Uhr Kaul (Gasthaus „Zum Wiesengrund“)
ca. 17:30 Uhr Bierhaus (Anwesen Fam. Müller)
Macht Sie mit! Seien Sie dabei an den Haltestellen des Expresses.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit großer Freude erreichen uns täglich dutzenden Rückmeldungen über die Haushaltsbefragung, der als erster Gradmesser für das Interesse der Arzbacher Bürgerinnen und Bürger an einem möglichen Dorfladenprojekt dienen könnte. Falls Sie noch nicht Ihren Fragebogen ausgefüllt und abgegeben haben, haben Sie noch Gelegenheit bis zum 4. Juli 2021 diesen bei folgenden Annahmestellen abzugeben:
Gasthaus Altes Bierhaus, Gasthaus Zum Wiesengrund, Restaurant Glücksgefühl, Pizzeria Am Rathaus, Raiffeisenbank Arzbach, Friseursalon Stilvoll Wiesenweg, Friseursalon Haareszeiten Auf der Trift, Heinz-Peter Christ Auf der Trift 6, Getränke Diefenbach, Briefkasten an der Tür des Rathauses und an der Rezeption des Caritas Altenheim in Arzbach.
Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Nahversorgung in Arzbach verbessern.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den letzten Tagen hat Sie die Haushaltsbefragung in Form eines Fragebogens erreicht, der als erster Gradmesser für das Interesse der Arzbacher Bürgerinnen und Bürger an einem möglichen Dorfladenprojekt dienen könnte. Bitte nehmen Sie unbedingt an dieser Befragung teil. Ihre Meinung ist uns besonders wichtig, damit wir ein nachhaltiges und langfristig tragfä-higes Konzept dafür erstellen können. Wir benötigen jetzt Ihre konkrete Mithilfe, um die nöti-gen Voraussetzungen für einen Dorfladen in Arzbach zu schaffen! Sie können den ausgefüll-ten Fragebogen noch bis zum 4. Juli 2021 bei folgenden Annahmestellen abgeben:
Gasthaus Altes Bierhaus, Gasthaus Zum Wiesengrund, Restaurant Glücksgefühl, Pizzeria Am Rathaus, Raiffeisenbank Arzbach, Friseursalon Stilvoll Wiesenweg, Friseursalon Haares-zeiten Auf der Trift, Heinz-Peter Christ Auf der Trift 6, Briefkasten am Rathaus und an der Rezeption des Caritas Altenheim in Arzbach.
Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Nahversorgung in Arzbach verbessern.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Im Nachgang zu den Umweltosterferien zeichnete Ortsbürgermeister Claus Eschenauer nun einen ganz fleißigen Umweltschützer in der Ortsgemeinde Arzbach aus. João Hand praktiziert schon seit langer Zeit aktiven Umweltschutz und lässt nie eine Gelegenheit aus Müll und anderen Unrat auf Wandertouren und Spaziergängen in und um Arzbach einzusammeln. Schön, wie ein so junger Mensch Beispiel und Vorbild für andere Kinder und Jugendliche sein kann. Bei der Übergabe waren neben Ortsbürgermeister Claus Eschenauer, auch der Erste Beigeordnete Christian Christ, sowie der stolze Großvater von João Hand, Ortsbürgermeister a.D. Dieter Hand anwesend.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
In der Ratssitzung vom 22. März hat der Ortsgemeinderat einstimmig der Beauftragung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie eines Dorfladens zugestimmt. Die Analysen und Empfehlungen zur Betreibung eines Dorfladens in Arzbach werden im Rahmen der Landesinitiative M.Punkt RLP durch das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. In den nächsten Tagen wird eine Haushaltsbefragung in Form eines Fragebogens stattfinden, der als erster Gradmesser für das Interesse der Arzbacher Bürgerinnen und Bürger an einem möglichen Dorfladenprojekt dienen könnte. Bitte nehme Sie unbedingt an dieser Befragung teil, weitere Infos finden Sie auf dem Fragebogen, der Ihnen noch zugestellt wird. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Nahversorgung in Arzbach verbessern.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Seit letzter Woche laufen die Arbeiten des Straßenausbaus „Am Rotlöffel“ wieder nach Plan. Die Kommunalaufsicht und Landrat Frank Puchtler teilten nun einzelnen Anliegern des Rotlöffels, sowie der Ortsgemeinde Arzbach mit, dass ein aufsichtsbehördliches Einschreiten derzeit nicht geboten ist. Der gemeinsame Straßen-/Kanalausbau von Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde obliegt als Selbstverwaltungsaufgabe der jeweiligen Kommune und der Entscheidung des jeweils zuständigen Vertretungsorgans. Unabhängig hiervon teilt die Kommunalaufsicht mit, dass sie ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse einzelner Rechtsträger tätig wird.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Der Bus zum Schulstandort in Bad Ems wird zukünftig bereits um 07:00 Uhr statt um 07:20 Uhr abfahren. In der Hoffnung, dass der erste Schultag nach den Pfingstferien (07.06.2021) kein „Chaostag“ wird, ergeht hiermit diese Info. Der neue Betreiber hat leider bei Redaktions-schluss noch keine Veröffentlichung der Fahrpläne bzw. eine Info an die Bürger veranlasst. Zum Hintergrund: mit Datum vom 01.06.2021 (letzter Betriebstag) endete die Betriebserlaub-nis der Linie 557 für das Verkehrsunternehmen Modigell & Scherer GmbH, wie mir Achim Scherer mitteilte. Die Verkehrsleistungen auf dem Streckenabschnitt Eitelborn–Arzbach–Bad Ems werden ab dem 02.06.2021 durch die DB Regio Bus Rhein Mosel GmbH mit den Linien 551 und 558 erfüllt. M&S leistet auch weiterhin Verstärkerfahrten im Schüler-verkehr auf den Linien 551 und 558 sowie die bisherigen Leistungen der Linie 382 Arzbach–Neuhäusel–Vallendar (Mallendarer Berg). Bei Rückfragen zu Ihren zukünftigen Verkehrsver-bindungen wenden Sie sich bitte an das Kundencenter der DB Regio Bus Rhein Mosel GmbH, Telefon: 0261/29635869.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Zwei Fenster im Bereich des Treppenhauses der Limesschule wurden wahrscheinlich mit einem Stein eingeworfen. Genauere Umstände oder Zeugen zur Tat gibt es bisher keine. Im Tatzeitraum (28. bis 29. Mai) soll es auch wieder eine Party auf dem Schulhof gegeben haben, die vielleicht hiermit in Zusammenhang stehen könnte. Ebenfalls wurden im gleichen Zeitraum im Wiesenweg auf einem Privatgrundstück Gartenlampen entwendet. Wer Hinweise hierzu hat, darf sich gerne bei der Ortsgemeinde melden.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Entlang der L329 Richtung Montabaur werden im Bereich des Staatsforst gegenüber den Emser Wiesen, Höhe Josef-Winkler-Pfad in letzter Zeit mehrfach die Rastplätze und Wege als Müllplatz benutzt. Die abgestellten Müllsacke werden dann meist durch Tiere komplett verteilt. Die Tage wurde sogar eine Autobatterie gefunden. Die Ortsgemeinde ist hier mit dem Grundstückseigentümer in regem Austausch. Wer Hinweise hierzu hat, darf sich gerne bei der Ortsgemeinde oder dem Forstamt Neuhäusel melden.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
In der Straße „Am Südhang“ kommt es ab dem 07. Juni 2021 bis zum Abschluss der Arbeiten, längstens bis 23. Juli 2021 für den gesamten Verkehr zu einer Vollsperrung im Bereich „Am Südhang 11“. Grund sind die Arbeiten an der Außenanlage. Die Kennzeichnung, Ver-kehrsführung und Verkehrsregelung erfolgt nach den u.a. Ausführungen. Der Anliegerverkehr ist zugelassen. Die Vollsperrung ist in der Form eingerichtet, dass alle Anlieger der Straße „Am Südhang“ über die Straße „Am Schwimmbad oder die Straße „Am Laach“ Zufahrt zu ihren Grundstücken haben. Die Arbeiten werden so ausgeführt, dass eine Ver- und Entsorgung der angrenzenden Grundstücke jederzeit gewährleistet ist. Weisungen von Beamten der Polizeiinspektion Bad Ems oder von Mitarbeitern der Straßenmeisterei Bad Ems bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau sind wesentlicher Bestandteil dieser ver-kehrsbehördlichen Anordnung und sofort zu befolgen.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Sie sind nun seit 65 Jahren eisern verbunden und das ist wirklich bewundernswert:
Werner und Elisabeth Kilian, die in diesen Tagen ihre Eiserne Hochzeit im Kreise von Familie und Freunden feierten. Ortsbürgermeister Claus Eschenauer gratulierte zum 65. Ehejubiläum und überreichte
im Namen der Ortsgemeinde Arzbach eine Urkunde, sowie einen Blumenstrauß.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Am 21.05.2021 hat der Ortsgemeinderat Arzbach mit der Mehrheit von 12 Ja-Stimmen und 3-Nein Stimmen der geänderten Planung zur Durchführung des Ausbaues der Verkehrsanlage „Am Rotlöffel“
(Verschiebung eines Teilbereiches der auszubauenden Straßentrasse und Herstellung einer Baustraße) zugestimmt. Zu Beginn der Sitzung übergab Ortsbürgermeister Claus Eschenauer das Wort an den
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Herrn Uwe Bruchhäuser, der sein Verständnis gegenüber den anwesenden und betroffenen Anwohnern darlegte und gleichfalls die Wichtigkeit der Maßnahme
insgesamt betonte. Herr Bruchhäuser ging im Folgenden auch auf die aktuelle Beitragssatzung sowie die Änderungen zum KAG hinsichtlich der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen (WKB) für
Straßenausbaumaßnahmen ein. Bürgermeister Bruchhäuser erläuterte überdies die Situation hinsichtlich der Einführung von WKB in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau insgesamt und die nach dem
Landesgesetz vom 05.05.2020 geltende Übergangsfrist. Bei dieser müssen nun flächendeckend und landesweit bis zum 01.01.2024 die satzungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Diese Umstellung
des Beitragserhebungssytems für die verbandsangehörigen Ortsgemeinden und Städte erfordert sachlich und zeitlich einen hohen Verwaltungsaufwand. Herr Bruchhäuser informierte weiter über diverse
Maßnahmen, die im Zusammenspiel mit den VG-Werken und den Ortsgemeinden in Planung seien. Er unterstrich nochmals die Sinnhaftigkeit, sowohl Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten als auch
Straßenbaumaßnahmen aus Effizienz- und Kostengründen gemeinsam zu betrachten und durchzuführen. Besonders der konkrete Umstellungszeitpunkt auf den WKB in Verbindung mit laufenden Maßnahmen sei
abzuwägen, um auch die nötige Akzeptanz in der gesamten Ortsgemeinde zu erreichen. Dies gelte ebenso bei der Einführung des WKB als solches. Die Ortsgemeinde Arzbach habe nun für die Maßnahme „Am
Rotlöffel“ eine Entscheidung zur Erhebung der Beiträge (Vorausleistungen) in Form von Einmalbeiträgen aufgrund der derzeit geltenden Satzung getroffen. Herr Bruchhäuser bekräftigte die Schwierigkeit
der Entscheidung für den Ortsgemeinderat. Abschließend ging Herr Bruchhäuser nochmals auf die Durchführung der Baumaßnahme ein und erläuterte die notwendige Erneuerung der Kanal- und Wasserleitungen
aufgrund der festgestellten Zustandsklasse. Die Kanalerneuerung sei nur in offener Bauweise, d.h. mit Öffnung der Straße, möglich und ein Handlungsdruck gegeben. Daher ist ein Aufschub der
Maßnahme bis zur erfolgten Einführung von WKB nicht möglich.
Hintergrund zur Straße „Am Rotlöffel“
Die Verkehrsanlage „Am Rotlöffel“ ist eine der ältesten Straßen in Arzbach, sie wurde bereits vor einigen Jahrzehnten angelegt. Der sich nach dem letzten bergseitig bebauten Grundstück anschließende geteerte Waldweg in Richtung Waldsportplatz sowie die Waldparzelle hinter den bergseitigen Wohnhäusern gehören zum so genannten Außenbereich und sind nicht Ge-genstand der auszubauenden Verkehrsanlage. Seit einigen Jahren befasste sich die Ortsge-meinde Arzbach konkret mit der Baumaßnahme und unterstrich hierbei eine möglichst einfache Lösung zu finden, die allerdings dem Stand der Technik und den gültigen Regelwerken und Richtlinien für den Straßenbau entsprechen muss. Dazu müssen die Mindestmaße ein-gehalten werden, damit auch ein Begegnungsverkehr zwischen zwei Fahrzeugen möglich ist und keine Gefährdung des Fußgängerverkehrs erfolgt, da die Straße auch künftig keinen Bürgersteig haben wird. Bei Vermessungsarbeiten wurde festgestellt, dass ein Bereich der in der Örtlichkeit vorhandenen Straßentrasse am Ende der Verkehrsanlage Richtung Waldsportplatz vom Katasterplan abweicht und sich nicht im Eigentum der Ortsgemeinde befindet. Einwände der Grundstückseigentümer über die Benutzung dieses Teils der Straßentrasse durch den öffentlichen Verkehr hatte es in der Vergangenheit nicht gegeben. Deshalb konnte man davon ausgehen, dass die geplante Maßnahme entlang der bestehenden Straßentrasse durchgeführt werden könnte, denn eine Straßenausbaumaßnahme sollte möglichst verträglich für Anwohner, Allgemeinheit und Ortsgemeinde sein - das bedeutet, dass sie möglichst sinnvoll, günstig, und "einfach" geplant wird. Da es der Ortsgemeinde Arzbach aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich ist, in diesem Bereich den Straßenausbau vollständig im Verlauf der in der Örtlichkeit tatsächlich vorhandenen Trasse durchzuführen, hat zur Vermeidung weiter steigender Kosten wegen Stillstands von Bauarbeiten der Ortsge-meinderat nun einer Umplanung dergestalt zugestimmt, die Straßentrasse in diesem Bereich ausschließlich auf im Eigentum der Ortsgemeinde stehender Fläche zu führen.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Eine rundum gelungene Aktion fußballbegeisterter junger Arzbacher Bürgerinnen und Bürger fand Ende April statt. Da das Hallenmasters für Jugendliche dieses Jahr Corona zum Opfer gefallen war, haben sich die Jungs um Mario Möllendick etwas Alternatives einfallen lassen: ein Fifa-Turnier auf dem Live-Streaming Portal Twitch, welches vorrangig zur Übertragung von Videospielen genutzt wird. Vom Prinzip her eine Art YouTube. Turnier-Sieger wurde Bardhi Syla aus Niedersachsen. Ortsbürgermeister Claus Eschenauer übergab nun Mario Möllendick den Siegerpokal, der diesen dem Gewinner zuschicken wird. Da das Turnier sich einer großen Resonanz erfreute, wird es an Pfingsten eine Neuauflage geben.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
In den letzten Tagen wurden am Mühlenberg und Umgebung Forstarbeiten für den Käfer-holzeinschlag in den kommenden Wochen durchgeführt. Hierbei ist den Forstarbeitern eine nicht genehmigte Trailstrecke quer durch den Wald aufgefallen. Der Ortsgemeinde Arzbach ist hiervon nichts bekannt. Die Bauwerke sind mit Totholz, also morschen Holz, konstruiert. Außerdem steht in diesem Wald jede Menge Totholz - was jederzeit umfallen kann. Da dieser Trail offiziell nicht existiert, müssen die Bauwerke entfernt werden. Sollte evtl. ein Ansprech-partner bekannt sein, bitte ich diesen mich über den Sachverhalt zu informieren.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Am Wochenende um den 24. April herum, hat ein Unbekannter mit seinem Auto den Zaun am Friedhof zerstört. Hinweise über die Tat nimmt die Ortsgemeinde Arzbach gerne unter ortsgemeinde-arzbach@gmx.de entgegen.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Bereits vor vier Wochen berichtete ich über Verkehrsbehinderungen im Bereich Kirchstraße Einmündung Gartenstraße. Nach wie vor ist die Situation für einzelne Anlieger sehr unbefrie-digend und es kommt immer wieder zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch falsch parkende Fahrzeuge. Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen muss ein Abstand bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten eingehalten werden. Ich appelliere nochmal eindringlich an die „Dauerfalschparker“ ihr Verhalten zu überdenken. Ein reguläres Einbiegen in die Gartenstraße von der Ortsmitte (Hauptstraße) kommend ist derzeit nicht gewährleistet.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Wie zu Beginn der Corona-Pandemie in 2020 entfiel auch dieses Jahr der Umwelt- und Aktionstag des Verkehrsvereins. Es haben mich dennoch viele Ideen von Bürgerinnen und Bürger erreicht, die umgesetzt werden konnten. In der Osterferienwoche haben viele Arzbacher Kinder etwas für unsere Umwelt getan und den Müll und den Unrat des letzten Jahres gesammelt. In Kleingruppen wurden die Kinder von ihren Eltern auf dem "Müll-Spaziergang" begleitet und sendeten später ihre Berichte und Bilder an die Ortsgemeinde. Da alle Sammelteams sehr fleißig waren, wurden diese in den letzten Tagen auch alle mit einer Urkunde, sowie einem Gutschein der Ristorante-Pizzeria „Am Rathaus“ (Gino) ausgezeichnet. So wurde u.a. vom Müll befreit, der Bereich Spitzerling, Lehnert und Römerquelle. Ein weiterer Bericht einzelner Kinder lautete „wir waren an einem schönen Frühlingstag im nahegelegenen Wald "Langscheid" unterwegs und anschließend wurde der "Arzbach" vom Müll des Januarhochwassers befreit.“ Es gab aber auch Berichte wie diese: „Wir haben am heutigen Tage im Rahmen der Umwelt-Aktion rund um die Limeshalle und den Radweg nach Bad Ems entlang bis zu den Fischteichen den Müll eingesammelt. Traurige Ausbeute waren 1/2 Müllsack mit unterschiedlichen Abfällen und mehr als 80! Flaschen, nahezu ausnahmslos
Wodka-Flaschen der gleichen Marke. Diese Unmenge an Flaschen wurde in der Böschung gegenüber dem Parkplatz an den Fischteichen auf einer Strecke von ca. 15-20 Metern aufgesammelt.“ Gerade diese Stelle ist in den letzten Jahren auch am Umwelttag immer wieder als „Wodka-Hot-Spot“ entdeckt worden. Auch hier bitte ich alle, wahrscheinlich eher jüngere, erwachsene Konsumenten, nehmt Eure Flaschen mit und entsorgt sie bitte in den passenden Glascontainern. Am Ende des Fahrradweges Ortseingang Bad Ems befindet sich bereits der nächste Glascontainer. Ich bedanke mich nochmals recht herzlich bei allen Kindern und Eltern, die in den letzten Tagen mitgeholfen haben, die Natur schöner zu machen und andere inspiriert haben das Gleiche zu tun.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Schwarzes Gold oder Gärtners Gold wird er genannt. So mancher Gartenbesitzer schwört auf den selbst hergestellten Kompost als Dünger für seine Pflanzen. Doch ein Komposthaufen kann auch zum Streitfall werden, wenn der Nachbar wegen Gestank die Nase rümpft. Oder sich wie kürzlich hier passiert Krähen einen offenen Kompost mit Speiseresten entde-cken, sich dort eifrig bedienen und z.B. Nudeln und Käserinde in einer Pferdetränke waschen damit ihre Jungen sauberes Futter bekommen. Die Folge war verschmutztes Wasser und eine verstopfte Tränke. Bei einem anderen Fall kam es zur Belästigung durch Ratten, die der Komposthaufen auf der anderen Seite des Gartenzauns angelockt haben soll. Ein Komposthaufen ist kein Abfallhaufen. Einfach Garten- und Küchenabfälle auf einen Haufen zu werfen, habe mit richtigem Kompostieren nichts zu tun. Küchenabfälle wie Kaffee- und Teesatz, Obstreste oder Kartoffelschalen sind erlaubt. Dazu Gartenabfälle wie Laub, Rasenschnitt, Hecken- und Strauchschnitt, auch Blumenreste, Heu und Stroh. Vorsicht sollte gelten bei Ra-senschnitt, der darf rein aber nicht zu viel, sonst entsteht eine Matschpampe. Bedenklich sind Zitrusfrüchte, vor allem gespritzte. Der Kompost wird mit Schadstoffen angereichert, außerdem verrotten die Schalen schlecht. Wenn dann bitte nur unbehandelte Früchte in geringen Mengen. Auf keinen Fall auf den Kompost gehören Essensreste, rohes Fleisch oder Knochen. Sie locken Ratten an. Ebenso tabu sind Tierstreu und Grillkohlenasche.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Die Straße „Am Rotlöffel“ wird vom 12.04.2021 bis zum Abschluss der Arbeiten, längstens bis zum 12.10.2021 für den gesamten Verkehr voll gesperrt.
Die Baustelle wird gemäß dem Regelplan B I / 17 abgesichert. Die Beschilderung erfolgt nach dem abgebildeten Verkehrszeichenplan. Die ausführende Firma hat für einen geeigneten Sammelplatz für die
Abholung des Mülls zu sorgen. Als Standort kommt der nicht abgesperrte Bereich vor der Auffahrt in Fahrtrichtung „Waldsportplatz“ in Betracht. Im Falle eines Ret-tungseinsatzes muss die Vollsperrung
umgehend aufgehoben werden, da ansonsten keine Umleitungsmöglichkeiten für Rettungsfahrzeuge bestehen, um an die Liegenschaften der Straße „Am Rotlöffel“ zu gelangen. Weisungen von Beamten der
Polizeiinspektion Bad Ems oder von Mitarbeitern der Straßenmeisterei Bad Ems bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau sind wesentlicher Bestandteil dieser verkehrsbehördlichen Anordnung und
sofort zu befolgen. Für die Umsetzung der verkehrsbehördlichen Auflagen dieser Sondernut-zungserlaubnis wurde durch die ausführende Firma eine Beschilderungsfirma bzw. eine sachkundige Person mit
Sachkundennachweis „Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ beauftragt. Gemäß § 45 Abs. 6 StVO wird die Anordnung mit der Aufstellung der Verkehrs-zeichen wirksam.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Die Mittelgasse wird auf Höhe der Hausnummer 8 vom 13.04.2021 bis zum Abschluss der Arbeiten längstens bis zum 16.04.2021 für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Grund ist der Tiefbau für die Herstellung eines neuen Kanal-Hausanschlusses. Der Anliegerverkehr ist bis zur Liegenschaft ,,Kirchgasse 6" (Spielstraße) zugelassen. Die Arbeiten sind so auszufüh-ren, dass eine Ver- und Entsorgung der angrenzenden Grundstücke jederzeit gewährleistet ist. Weisungen von Beamten der Polizeiinspektion Bad Ems oder von Mitarbeitern der Straßenmeisterei Bad Ems bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau sind we-sentlicher Bestandteil dieser verkehrsbehördIichen Anordnung und sofort zu befolgen. Für die Umsetzung der verkehrsbehördlichen Auflagen dieser Sondernutzungserlaubnis wurde durch die ausführende Firma eine Beschilderungsfirma bzw. eine sachkundige Person mit Sach-kundennachweis „Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ beauftragt. Gemäß § 45 Abs. 6 StVO wird die Anordnung mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Die Kastellstraße wird auf Höhe der Hausnummer vom 09.04.2021 bis zum Abschluss der Arbeiten (Zeitfenster) 16.04.2021 Abschluss der Arbeiten längstens bis zum 16.04.2021 für den gesamten Verkehr teilweise und für den Fußgängerverkehr voll gesperrt. Grund der Be-schilderung sind Tiefbauarbeiten im Gehwegbereich im Auftrag der Telekom. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass eine Ver- und Entsorgung der angrenzenden Grundstücke jederzeit gewährleistet ist. Weisungen von Beamten der Polizeiinspektion Bad Ems oder von Mitarbeitern der Straßenmeisterei Bad Ems bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau sind wesentlicher Bestandteil dieser verkehrsbehördlichen Anordnung und sofort zu befolgen. Für die Umsetzung der verkehrsbehördlichen Auflagen dieser Sondernutzungserlaubnis wurde eine Beschilderungsfirma bzw. eine fachkundige Person mit Sachkundenachweis zur „Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ beauftragt.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Ein Arbeitsgerüst mit einer Länge von 1,50 Metern und einer Breite von 1,00 Metern wird in Höhe der Hauptstraße 25 in Arzbach teilweise auf dem öffentlichen Gehweg aufgestellt. Das Gerüst wird so
platziert, dass Fußgänger weiterhin den Gehweg ohne Einschränkungen nut-zen können. Sollte dies nichtmehr gewährleistet werden können, hat der Antragssteller wei-tergehende verkehrssicherende
Maßnahmen mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.
Grundlage ist die erteilte Sondernutzungserlaubnis gemäß den §§ 41 -47 Landesstraßenge-setz (LStrG) Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) i. V. m. § 8 Bundesfernstraßen-gesetz (FStrG) vom
28.06.2007 (BGBl. I S. 1206) in jeweils derzeit geltender Fassung.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Es kommt weiter Bewegung in die Angelegenheit. Die Kammer am Landgericht Koblenz hat hinsichtlich der Wohnhausexplosion in der Hauptstraße die Termine für den 21.04., 26.04. und 10.05.2021 bestimmt, jeweils 09:00 Uhr.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
In der letzten Ratssitzung präsentierte der Erste Beigeordnete Christian Christ die Zusammen-fassung der von Heinz-Peter Christ besuchten Dorfläden in Gemmerich, Osterspai und Filsen und ging auf
die Schwerpunkte Vergleich von Einwohnerzahlen, Räumlichkeiten u. Verkaufs-flächen, Sortiment und Hauptumsatzträger, Betreibermodelle, Operative Abwicklung und Er-tragslage ein. Alle drei Dorfläden
können seit der Eröffnung in den Jahren 2015 bis 2016 kos-tendeckend betrieben werden. In Filsen und Osterspai konnten bereits erwirtschaftete Gewin-ne in die Verbesserung der Ausstattung und der
Räumlichkeiten reinvestiert werden. Beson-ders hervorzuheben ist außerdem die Tatsache, dass in allen drei Orten die Räumlichkeiten von der jeweiligen Ortsgemeinde mietfrei und ohne Nebenkosten zur
Verfügung gestellt wer-den. Diese Voraussetzung ist wesentlicher Bestandteil und wird als unverzichtbar angesehen. Die Präsentation wurde mit den Empfehlungen zu folgenden unverzüglichen weiteren
Aktivi-täten abgeschlossen: Beratung/Beschluss im Gemeinderat, Machbarkeits-Analyse, Konzep-terstellung, Bewertung und Entscheidung.
Bereits Ende 2019 fanden erste Gespräche zwischen Vertretern der Ortsgemeinde, Mitglie-dern des Ortsgemeinderates sowie Landrat und Innenminister statt. Hierbei erfolgte die Ana-lyse der
Nahversorgung in Arzbach sowie die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Dorf-ladentagen des Landes Rheinland-Pfalz. Ziel war es sich zu informieren und gegebenenfalls zügig bei einem eventuellen
Zusammenbruch der Nahversorgung in Arzbach zu reagieren. Hierbei fanden auch Gespräche über die Zukunftsabsichten der Nahversorger vor Ort statt. Im Jahr 2020 kam es während der Corona-Pandemie zum
Zusammenbruch der dörflichen Lebensmittelversorgung vor Ort. Nach Rücksprache mit den Immobilienbesitzern der leerste-henden Läden in der Dorfmitte, stehen diese zukünftig auch nicht mehr zur
Verfügung. Unter den genannten Voraussetzungen erscheint es sinnvoll die Hilfestellung des Ministeriums des Innern und Sport für die ehrenamtlich geführten Ortsgemeinden anzunehmen. Das Land
Rheinland-Pfalz möchte somit Hilfestellung bei der Neugründung und dem Erhalt von Dorflä-den geben. Mit dem Dorfladenberatungsprojekt "M.Punkt RLP" werden Kommunen landes-weit von der ersten Idee bis
zur Geschäftseröffnung begleitet. Der Gemeinderat der Ortsge-meinde Arzbach stimmte nun einstimmig der Möglichkeit zu, die Betreibung eines Dorfladens untersuchen zu lassen. Die Beratung erfolgt im
Rahmen des geförderten Landesprojekts M.Punkt RLP erfolgen. Als Standort für einen Dorfladen in Arzbach würden voraussichtlich Räume im 2. Bauabschnitt der Limeshalle bevorzugt in Betracht
kommen.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Nach Auskunft von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau sowie Anliegern kommt es im Bereich der Kirchstraße Einmündung zur Gartenstraße immer wieder zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch falsch parkende Fahrzeuge. Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen müssen Sie einen Abstand bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten. Ausschlaggebend sind die Schnittpunkte der Fahrbahnkanten. Bei rechtwinklig aufeinanderstoßenden Fahrbahnkanten messen Sie von der Ecke 5 Meter in jede Richtung ab. Die Fahrbahnkante wird durch vorübergehende Einrichtungen, beispielsweise einem Bauzaun, verlängert. Bei abgerundeten Ecken bestimmen Sie den Schnittpunkt der Fahrbahnkanten, indem Sie die Kanten an ihren letzten gera-den Stellen jeweils gedacht verlängern und einen – gedachten – Schnittpunkt bilden. Das Verbot gilt auch bei Einmündungen von Straßen mit vollständiger Fahrzeugsperre (Zeichen 250) oder beim Einmünden von Einbahnstraßen. Das Parkverbot betrifft die rechte Fahr-bahnseite, bei Einbahnstraßen auch die linke. Nicht betroffen ist das Parken gegenüber von Straßeneinmündungen. Ich bitte um Beachtung!
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Ebenfalls in der letzten Ratssitzung wurde einstimmig der Auftrag für die Ausführung der Straßenbauarbeiten zum Ausbau der Straße „Am Rotlöffel“ in Arzbach auf Grundlage des Angebots vom 23.02.2021 in Höhe von Brutto 432.046,07 € vergeben. Insgesamt gab es 8 Bieter während der Submission. Voraussichtlich am 19. April wird die nächste Ratssitzung stattfinden, hier wird dann u.a. der Beschluss gefasst für die Erhebung von Vorausleistungen auf Ausbaubeiträge für den Ausbau der Straße „Am Rotlöffel“. In der Sitzung wird dann der Anteil der Ortsgemeinde an den beitragsfähigen Investitionsaufwendungen, sowie der Anteil der Beitragspflichtigen (Anliegeranteil) nach Landesgesetz festgesetzt. Hinweis an die Grund-stückseigentümer: Die Informationen werden, sollten sie nicht in der Ratssitzung anwesend sein, wieder wie bisher im offiziellen Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Mitteilungsblatt Bad Ems-Nassau aktuell, veröffentlicht. Das schließt natürlich die Homepage der Orts- und Verbandsgemeinde, sowie die MeinOrt-App des Linus Wittich Verlags ein. Zusätzlich wird es formlose Einwurf-Schreiben bzw. Infoflyer der Baufirmen und der Werke geben. Leider zeigt der Gesetzgeber in der Corona-Krise bisher keine Alternativen auf, wie Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bei anstehenden Ausbaumaßnahmen anstelle einer Präsenzversammlung in gewohnter Form (z.B. durch eine Anliegerversamm-lung mit den Baufirmen und Werken gemeinsam) informiert werden können. Ich bitte um Beachtung!
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Wie zu Beginn der Corona-Pandemie in 2020 entfällt auch dieses Jahr der Umwelt- und Akti-onstag des Verkehrsvereins. Es haben mich dennoch viele Ideen von Bürgerinnen und Bürger erreicht, die umgesetzt werden können. Die Ortsgemeinde hat sich nun zu folgender Aktion im
Zeitraum 29. März bis 6. April
entschlossen:
Liebe Arzbacherinnen und Arzbacher, liebe Kinder!
Wie feiern wir das Osterfest in unserer Gemeinde zu Corona Zeiten? Was machen wir im erneuten Lockdown in den Osterferien?
„Macht alle mit beim Wettbewerb Umweltosterferien in Arzbach“
In der Osterferienwoche können Sie und Ihre Kinder etwas für unsere Umwelt tun. Sammeln Sie in und um unsere schöne Gemeinde den Müll und den Unrat des letzten Jahres. Das schweißt zusammen und ist gut für die Natur.
Vorbereitung
Ich bitte Sie als Eltern die Kinder auf diesem "Müll-Spaziergang" zu begleiten. In Kleingruppen können Sie die Kinder besser beaufsichtigen.
So wirds gemacht
Alle Kinder und Erwachsene tragen Handschuhe zum Schutz der Hände. Die Gruppe stattet sich mit Mülltüten zum Aufsammeln und ggfls. Zangen o.ä. aus. Dann geht es raus.
Wichtig
Beaufsichtigen Sie das Aufsammeln gut! Es liegen auch immer wieder Gegenstände herum, die nichts für kleine Kinder sind! Geben Sie uns dann bitte Rückmeldung, der / die Gegen-stände werden dann durch
die Ortsgemeinde entfernt. Die gesammelten Müllsäcke können auf dem hierfür extra hingestellten Hänger hinter der Limeshalle abgelegt werden.
Die Aktion startet am 29.03.2021 und endet am 06.04.2021
Jeder der Lust hat kann mitmachen.
Bitte macht ein Foto von Euren Aufräumaktionen und sendet es uns unter
ortsgemeinde-arzbach@gmx.de zu.
Wir werden es dann auf unserer Internetseite veröffentlichen, wenn Ihr das möchtet, sowie in den sozialen Netzwerken.
Nach dem 06.04.2021 werden dann die fleißigsten drei Sammelteams ausgezeichnet. Es wird Pizzagutscheine, sowie Teilnahmeurkunden geben.
Wir wünschen ALLEN ein frohes Osterfest und freuen uns auf die Ostertage.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Ortsgemeinde
Nach Auskunft des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Koblenz, Herrn Oberstaatsan-walt Büttinghaus, kann ich nun folgenden Sachstand geben:
im Zuge der zwischenzeitlich abgeschlossenen Ermittlungen haben sich konkrete Anhalts-punkte dafür ergeben, dass der Beschuldigte zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkran-kung schuldunfähig war. Er ist deshalb aufgrund Beschlusses der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Koblenz seit dem 06.11.2020 gemäß § 126a StPO einstweilig in einer Fachklinik für forensische Psychiatrie untergebracht.
Am 16.11.2020 hat die Staatsanwaltschaft Koblenz in einer Antragsschrift gemäß § 413 StPO wegen der gegen ihn erhobenen Tatvorwürfe des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Absatz 1 StGB), der schweren Brandstiftung (§ 306a Absatz 1 Ziffer 1 StGB) und des Zerstörens von Bauwerken (§ 305 Absatz 1 StGB) die Durchführung eines Sicherungsverfah-rens beim Landgericht Koblenz beantragt. In diesem Verfahren wird durch die zuständige Strafkammer zu prüfen sein, ob der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung und einer aus seinem Zustand resultierenden Gefahr weiterer erheblicher rechtswidriger Taten dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Eine solche Unterbringung setzt nach § 63 StGB voraus, dass durch die zu erwartenden Taten die Opfer seelisch oder körperlich erheblich beeinträchtigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaft-licher Schaden angerichtet wird und der Beschuldigte aus diesem Grund für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Ursächlich für die Zerstörung des Wohnhauses dürfte gewesen sein, dass der Beschuldigte im Erdgeschoss des Anwesens die Ventile mehrerer dort deponierter Gasflaschen in der mutmaßlichen Absicht geöffnet hat, eine Verpuffung oder Explosion des ausströmenden Ga-ses herbeizuführen. Zudem wurde im Keller des Hauses ein Feuer gelegt. Aufgrund des ver-ursachten Sachschadens kann das Wohngebäude nun in der Folge abgerissen werden. Über den Sachstand bei der Kreisverwaltung habe ich letzte Woche bereits berichtet. Die Miteigen-tümerin (neben dem Beschuldigten) bleibt dann immer noch Eigentümerin des Grundstücks.
Zur aktuellen Wohnsituation des Kindes ist der Staatsanwaltschaft, sowie der Ortsgemeinde nichts bekannt.
Rechtlicher Hinweis:
Die Staatsanwaltschaft beantragt die Durchführung eines Sicherungsverfahrens, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Täter zur Tatzeit schuldunfähig gewesen ist und deshalb oder wegen einer dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit des Täters ein Strafverfahren nicht durchgeführt werden kann. Darüber hinaus setzt die Durchführung eines Sicherungsverfahrens voraus, dass die selbständige Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung zu erwarten ist. Hierzu gehört auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Antrag auf Durchführung eines Sicherungsverfahrens ist weder mit einem Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Täters verbunden. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Gleiches gilt auch für den Fall, dass ein Täter nach § 126a StPO einstweilig untergebracht ist.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Nachdem der Gemeinderat der Ortsgemeinde Arzbach in seiner letzten Sitzung die Auftrags-vergabe einstimmig vergeben hat, freuen wir uns, dass der Baubeginn am 6. April nun endlich nach langer
Planungszeit stattfinden kann.
Es wird in der Straße „Am Rotlöffel“ sowie auch im Umfeld („Auf der Au“, „Auf der Trift“ und „Am Laach“) zu Störungen durch Baulärm, -dreck sowie Unannehmlichkeiten durch ggfls. längere Wege zum
geparkten Auto geben. Alle Beteiligten sind bemüht, den Anwohnerinnen und Anwohnern diese Zeit so erträglich wie möglich zu machen, bitten aber um Verständnis, dass eine derartige Baustelle auch
Unbequemlichkeiten mit sich bringt.
Nach Fertigstellung der Straße „Am Rotlöffel“ werden die Anwohnerinnen und Anwohner aber sicher mit einer schönen Neugestaltung und neuer Technik belohnt werden.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Bei der letzten Gemeinderatssitzung in Arzbach ging es u.a. um folgende Themen:
In der Dringlichkeitssitzung vom 20.01.2021 fasste der Ortsgemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
„Vorbehaltlich der vom Träger vorzulegenden Finanzierung und Umsetzung, wird der vom Träger zu stellende Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten von Kindertagesstätten beim
Landesjugendamt unterstützt. Der Ortsbürgermeister wird hiermit ermächtigt alle weiteren Schritte zur Zuschussgewährung gemeinsam mit Verbandsgemeindeverwaltung und Träger einzuleiten. Darüber hinaus
wird er beauftragt für die Baumaßnahmen zur Erfüllung des Kita-Zukunftsgesetzes sowie für die Bauunterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen eine Vereinbarung zwischen dem Träger der Kindertagesstätte und
der Ortsgemeinde zu treffen, in der der Träger sich zum (Weiter-) Betrieb der Kindertagesstätte für einen bestimmten Zeitraum, mindestens 25 Jahre, verpflichtet.“
An der letzten Ratssitzung im Februar musste jedoch erstmal eine unbefriedigende Antwort des Bistums Limburg verkündet werden. Das Bistum Limburg kann als Träger des Kindergartens derzeit keine
Planungs- und Finanzierungszusage für den zwingend notwendigen Ausbau des Kindergartens bzw. notwendige Anpassung an das „Gute-Kita-Gesetz“ geben. Demzufolge kann die Ortsgemeinde zusammen mit dem
kirchlichen Träger derzeit auch keinen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Kita-Zukunftsgesetz stellen. Dieses besagt, dass der Kindergarten bis 2028 u.a. um eine Mensa, einen Schlafraum
etc. erweitert werden muss. Auf weitere Nachfrage zu der Fortsetzung der Trägerschaft wurde mitgeteilt, dass es dazu voraussichtlich im Sommer oder Herbst 2021 neue Informationen seitens der
Kirchengemeinde St. Marien in der Augst sowie des Bistums Limburg geben wird. Grundsätzlich ist die Ortsgemeinde Arzbach verpflichtet (durch das Land Rheinland-Pfalz und das Kreisjugendamt) in der
Regel 65 Kindergarten-Plätze vorzuhalten und ab 2028 diese Plätze bis 17 Uhr mit Essen und Schlafen bereitzuhalten. Einfach erklärt: egal wie sich das Bistum entscheiden wird, die 65
Kindergartenplätze müssen gestellt werden. Ob das in der bisherigen, dann optimierten Form (mit Mensa etc.) stattfinden kann, oder es zu einer 2-Kindergarten-Lösung (ein katholischer, ein kommunaler)
kommen muss, um den Bedarf zu decken oder es nur noch einen (neuen) kommunalen Kindergarten geben wird, muss sich zeigen. Im Sinne aller hoffen wir auf ein positives Signal aus Limburg.
Revierförster Rainer Jäger berichtete ausführlich zum Verlauf des Jahres 2020 im Bereich der Forstwirtschaft. Der Jahresverlauf war insgesamt sehr problematisch, insbesondere durch den
Borkenkäferbefall. Die Situation wird sich auch im nächsten Halbjahr nicht ändern. Es ist ein hoher Holzeinschlag zu verzeichnen. Aktuell werden noch Restflächen unter Maschineneinsatz bearbeitet,
dieses u.a. auch aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht im Wald. Insgesamt sind weitere Einnahmeverluste zu erwarten, die Kosten werden auch weiterhin nicht gedeckt. Perspektivisch werden
Subventionen nötig, hierbei ggfls. durch die Bundeswaldprämie. Zwingende Voraussetzung dafür ist u.a. eine Zertifizierung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Im Vorgriff darauf stellte Rainer
Jäger die Unterschiede der drei Zertifizierungsvarianten PEFC, FSC und Naturland heraus. Eine offizielle Empfehlung welche Zertifizierungsvariante gewählt werden sollte, durfte er allerdings nicht
geben. In den folgenden Beratungen ergab sich das Gesamtbild, dass möglichst viele unterschiedliche Baumarten zur Anpflanzung gewählt werden sollten. Je mehr Vielfalt, desto bessere Resistenz gegen
Klimaeinflüsse und Schädlinge. Darüber hinaus soll der bürokratische Aufwand einer Zertifizierung so gering und kostengünstig wie möglich sein. Die Ortsgemeinde Arzbach stimmte einer Zertifizierung
der nachhaltigen Waldwirtschaft zu. Die Zertifizierung soll nach PEFC erfolgen. Die Brennholzpreise wurden für das Jahr 2021 wie folgt festgelegt:
Brennholz kurz 55,00 €/rm, Brennholz lang 35,00 €/rm und Schlagabraum 15,00 €/rm. Somit erfolgte die Übernahme der bisherigen Brennholzpreise. Anschließend wurde dem Forstwirtschaftsplan der
Ortsgemeinde Arzbach für das Forstwirtschaftsjahr 2021 zugestimmt.
Es muss nun ein zweites Gutachten für Abriss und Entsorgung unter Einbeziehung von Sondermüll erstellt werden. Im Moment fehlen noch die Ergebnisse einzelner Laborproben. Pandemiebedingt, bzw. durch
den Lockdown kommt es hier zu Verzögerungen. Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung wird versucht, den öffentlichen Weg vor dem Gebäude zu reinigen. Da die derzeitigen Eigentümer aufgrund
hinreichender Umstände für die Ortsgemeinde und die Kreisverwaltung nach wie vor nicht erreichbar sind, erweist sich jegliches Vorgehen als schwierig und kompliziert. In der Hoffnung, dass dem Abriss
durch die Eigentümer zugestimmt wird ist hier noch etwas Geduld gefragt. Wenige Tage nach der Ratssitzung konnte die Reinigung bereits durchgeführt werden.
Ergänzend zu dem Schreiben an die Anwohner „Auf der Trift“ kann nun folgender Sachstand für alle Arzbacherinnen und Arzbacher bzgl. der Erneuerung des Bachdurchlasses Emsbach in der Straße "Auf
der Trift" gegeben werden:
Die geotechnischen und umweltgeologischen Untersuchungen mit Gutachten wurden nun zum 14.01.2021 abgeschlossen. Es wurden verschiedene Kleinbohrungen durchgeführt, Boden- und Grundwasserproben
entnommen und in Laboren untersucht und Feldversuche durchgeführt. Nach der Ratssitzung fand ein Begehungstermin mit dem beauftragten Ing.-Büro statt. Die Brücke besteht eigentlich aus zwei Brücken,
einer Steinbogenbrücke (im Inneren aus Bruchsteinen) und zwei danebengesetzten Betonplatten. Im Zuge des Vollausbaus der Straße „Auf der Trift“ im Jahre 1981 hat man dieses Konstrukt geschaffen.
Bedingt durch die in den 1990er angelegten Blumenbeete wurde aus einer im Prinzip zweispurigen Brücke eine einspurige. Dementsprechend kam es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und die Brücke verlor
auf Dauer an Stabilität, da die Hauptbelastung im einspurigen Verkehr exakt an dem Zusammenschluss beider Brückenteile zu Stande gekommen ist. Mittlerweile hat sich die Brücke zu einem gefährlichen
Risiko für den Straßenverkehr entwickelt. Seit der Sperrung im Juni, sind nochmals 10 % der Bruchsteine in den Emsbach gefallen. Der obere Teil der Brücke (die Steinbrücke), quasi Blickrichtung
Zusammenfluss Kennelbach und Langscheidbach, muss nun erneuert werden. Ende März werden die Planungen des Ing. Büros vorliegen, im Anschluss wird ein Nachtragshaushalt erstellt werden müssen, da die
eingestellten Beträge für das Gutachten, Vorleistungen etc. aufgebraucht sind. Sollte im Mai die Auftragsvergabe stattfinden können, ist mit einer Realisierung der Maßnahme bis zum Spätsommer zu
rechnen. Ebenso fraglich wie die die dann aktuelle Corona-Lage, bleibt die Finanzierung der Maßnahme. Ob die Ortsgemeinde Arzbach noch Zuschüsse erhalten kann ist unwahrscheinlich, der auf die
Anwohnerinnen und Anwohner abzuwälzende Ausbaubeitrag wird auch noch zu bestimmen sein, da wichtige Versorgungsleitungen der Straße an der Brücke entlang führen und die Anwohnerinnen und Anwohner
„Auf der Trift“ schließlich auch Hauptnutzer der Brücke sind. Auch wenn mich viele Anfragen hierzu erreichen, ich rate deshalb derzeit dringend davon ab ein (teures) Provisorium bis zum Abschluss der
Maßnahme, z.B. einen Brückenüberbau „zwischenzuschalten“, schließlich müssten dann die Bürgerinnen und Bürger (hier die Ortsgemeinde und die Anwohnerinnen und Anwohner) zusätzlich zur Kasse gebeten
werden.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Vergangenen Sonntag fand in Rheinland-Pfalz die Landtagswahl statt, zu der auch 1.361 Wählerinnen und Wähler aus Arzbach stimmberechtigt waren. 960 von ihnen gingen zur Wahl. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 70,5 %. Hiermit kann man zufrieden sein, liegt dieser Wert doch deutlich höher als der Landesdurchschnitt von 64,4 %. Knapp über 2/3 der Wählerinnen und Wähler gab seine Stimme per Briefwahl ab (weitere Ergebnisse finden sie unter www.arzbach.de). Ich möchte mich an dieser Stelle vor allem auch speziell bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die sehr gute, gewissenhafte und engagierte Arbeit be-danken. Viele der Mitbürgerinnen und Mitbürger haben in den letzten Jahren schon aktiv als Wahlhelfer bei den Gemeinderats-, Kreistags-, Landes-, Bundestags- und Europawahlen mit-gewirkt, nur wer an solchen Tagen schon einmal aktiver Helfer war, weiß um den Stress und die Hektik – aber auch um die erforderliche Sorgfalt und das verantwortungsvolle sowie schwierige Arbeiten. Unter Corona-Bedingungen danke ich auch dem Mut sich einem gege-benen Risiko auszusetzen, ständig bemüht die Hygienevorschriften einzuhalten. Viele Wahl-helferinnen und Wahlhelfer nutzen auch das Angebot eines kostenlosen PoC-Antigen-Schnelltest im Schnelltestzentrum der VG in Nassau. Mein Dank gilt an dieser Stelle auch ganz besonders den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, die teilweise schon seit vielen Wochen mit den Vorbereitungen intensiv beschäftigt waren und einmal mehr eine gute und überzeugende Leistung vorweisen können. Dieses Mal mussten schließlich nicht nur die Vorgaben des Landeswahlleiters erfüllt werden, sondern auch die Hygienekonzepte des Landes Rheinland-Pfalz. Nochmals ein großes Dankeschön allen Helfern!
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Bei dem Wirtschaftsweg, Einfahrt am Zimmerplatz (besonders geteerter Teil) handelt es sich um einen Wirtschaftsweg, der die dort ansässigen Grundstücke mit einer öffentlichen Straße (in diesem Fall Forststraße, die zur Westerwaldstraße wird) verbindet und aufwärts ins Ober-dörfer Bachtal führt. Die Grundstückseigentümer dürfen diese Straße tatsächlich befahren. Das Befahren von Waldwegen ist allerdings verboten, sofern es sich nicht einem zulässigen Zweck (z. B. Bewirtschaftung der dort ansässigen Grundstücke) dient und es kein vorge-schriebenes Tempolimit für Waldwege gibt, es sich allerdings aus § 4 StVO ableiten lässt, dass die Geschwindigkeit stets den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen so-wie den persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung angepasst werden muss. Schrittgeschwindigkeit bis zu 30 km/h wird oft als Maßstab angegeben. Ich bitte sich daran zu halten, schließlich sind vor allem an Wochenenden viele Wanderer und Familien unterwegs!
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
In der Nacht vom 4. auf 5. März waren wieder einige jugendliche Randalierer im Dorf unterwegs. Gegen 1.45 Uhr wurden mehrere Würfe mit unbekannten Gegenständen an ein Haus in der Hauptstraße
gemeldet. Einer der Jugendlichen flüchtete über die Straßen „Am Kennelbach“, „Wiesenweg“ wieder auf die Hauptstraße Richtung Ortsausgang Montabaur. Im Bereich der Hauptstraße (40er und 50er
Hausnummern) wurden ab ca. 02:30 Uhr auch wieder umgeworfene Mülltonnen beobachtet. Wer etwas zu dem Vorfall sagen kann, oder selbst betroffen ist, darf sich gerne bei der Ortsgemeinde unter
ortsgemeinde-arzbach@gmx.de melden.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Ich werde derzeit verstärkt (u.a. durch die Baumaßnahmen „Am Rotlöffel“ und „Auf der Trift“) verstärkt auf Straßenbeiträge angesprochen. Grundsätzlich ist dies für Arzbach in der „Sat-zung zur
Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) der Ortsge-meinde Arzbach vom 08.11.2004 geändert
durch Satzung vom 25.06.2012“ geregelt. Diese ist auf den einschlägigen Seiten www.vgben.de und www.arzbach.de zu finden. Für Maß-nahmen an bereits fertigen Straßen (insbesondere Erneuerung, aber
auch Umbau, Verbesse-rung und Erweiterung) sind Straßenausbaubeiträge nach dem landesrechtlichen Kommunal-abgabengesetz zu erheben. Die Landesregierung hat sich im Mai 2020 dafür ausgesprochen, die
Straßenausbaubeiträge beizubehalten. Damit ist davon auszugehen, dass in Rheinland-Pfalz nicht mehr mit einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu rechnen ist. Ob nach der nächsten Landtagswahl
eine neue Landesregierung das Thema nochmals aufgreifen wird und es ggf. zu etwaigen Änderungen kommen wird, ist derzeit nicht absehbar und sogar un-wahrscheinlich, da im Mai ebenfalls in Mainz
beschlossen wurde zum 01.04.2024 die Einfüh-rung und Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge zur Verpflichtung zu machen. Somit bleibt die Rechtslage, wonach die Städte und Gemeinden in
Rheinland-Pfalz zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gesetzlich verpflichtet sind, bestehen. Dies betrifft nicht nur die Erhebung dem Grunde, sondern auch der Höhe nach. Diese Verpflichtung wird
durch die politischen Diskussionen weder eingeschränkt noch aufgehoben. Im Landesgesetz zur Ände-rung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfinanzausgleichgesetzes vom 5. Mai 2020 wurde § 10 a
Abs. (2) wie folgt geändert: „Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, bei denen die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder
eines Zuganges zu einer der Verkehrsanlagen innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung besteht.“
Der Hauptanwendungsfall des Ausbaus, nämlich die Erneuerung, setzt beitragsrechtlich vo-raus, dass die übliche Nutzungsdauer der Straße, die mit mindestens 20 Jahren anzusetzen ist, abgelaufen ist,
die Verkehrsanlage tatsächlich schadhaft und damit erneuerungsbedürftig ist und dass die Maßnahme von Intensität und Umfang her über eine (beitragsfreie) laufende Unterhaltung und Instandsetzung (z.
B. bloße Reparatur von Schlaglöchern) hinausgeht.
Für Straßenausbaubeiträge sieht das KAG zwei Alternativen vor, nämlich die Erhebung von einmaligen Beiträgen (bis zum 01.04.2024 als Übergangsbestimmung) oder die Erhebung von wiederkehrenden
Beiträgen (§§ 10, 10 a KAG), ab dem 01.04.2024 (als gesetzliche Verpflich-tung).
Beim Einmalbeitrag sind alle die Grundstücke beitragspflichtig, die baulich nutzbar sind und Zugang oder Zufahrt zur ausgebauten Verkehrsanlage nehmen können. Dies gilt auch, wenn die Straße nur auf
einer Teilstrecke ausgebaut wird. Es können also auch solche Grundstü-cke beitragspflichtig sein, die nicht an dem ausgebauten Teilstück gelegen sind.
Alternativ hierzu können die Gemeinden aber auch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge (WKB) erheben. Dieses in Rheinland-Pfalz entwickelte und 1986 eingeführte Beitragssystem, welches es auch in
Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen und im Saarland gibt, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Über 40 % der Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz wenden dieses
System an, Tendenz steigend. In Arzbach bisher nicht.
Für den Anlieger bedeutet der (klassische) Einmalbeitrag meist, dass er „auf einen Schlag“ viele Tausend Euro zu zahlen hat. Deutliche Kostensteigerungen beim zeitgemäßen Straßen-bau einerseits und
die wirtschaftliche Situation vieler Grundstückseigentümer andererseits erhöhen den Druck auf alle Beteiligten. Vor dem Hintergrund der drohenden Beitragsbelas-tung versuchen vielerorts die Anlieger,
den Straßenausbau vehement zu verhindern. Aus der Praxis hat sich daher die Frage entwickelt, wie die Beitragserhebung sozial ausgewogener und weniger finanziell belastend, verbunden mit einer
höheren Akzeptanz bei Bürgern und Kommunen gestaltet werden kann. Diese und weitere Erwägungen haben die Entwicklung, Einführung und Verbreitung des wiederkehrenden Straßenbeitrags maßgeblich
beeinflusst. Bei diesem werden alle Anlieger des Straßennetzes (und nicht nur diejenigen an der ausge-bauten Straße) an den Kosten des Straßenausbaus beteiligt. Für den Anlieger bedeutet dies, dass
er zwar wiederkehrend (d. h. in der Regel jährlich) Ausbaubeiträge zu entrichten hat, die aber meist nur im zweistelligen oder unteren dreistelligen Eurobereich liegen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 25. Juni 2014 (1 BvR 668/10 und 1 BvR 2104/10) den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag in Rheinland-Pfalz und die gesetz-liche Regelung in § 10 a
KAG ausdrücklich bestätigt. Allerdings sei unter verfassungskonfor-mer Auslegung des § 10 a KAG darauf zu achten, dass die beitragspflichtigen Grundstücke einen konkret zurechenbaren Vorteil
erfahren. Danach müssen Großstädte oder Gemeinden mit einem nicht zusammenhängenden Gebiet beim wiederkehrenden Straßenbeitrag regel-mäßig in mehrere Abrechnungseinheiten aufgeteilt werden.
Ein Nebeneinander von Einmalbeiträgen und wiederkehrenden Beiträgen ist möglich. Die Gemeinde kann also in einem abgrenzbaren Teil ihres Gebietes Einmalbeiträge erheben und in einem anderen
Gebietsteil wiederkehrende Beiträge praktizieren (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.08.2010, 6 A 10505/10.OVG).
Sowohl beim wiederkehrenden als auch beim einmaligen Ausbaubeitrag ist ein Gemeindean-teil vom Gesamtaufwand abzuziehen, der dem nicht den Beitragsschuldnern zuzurechnenden Verkehrsaufkommen
entspricht. Er ist vom Gemeinderat festzulegen und liegt je nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten zwischen 20 und 70 Prozent.
(Quellen: Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Landesfi-nanzausgleichgesetzes, sowie Flach, Meffert, Dr. Thielmann im: Kommunalbrevier)
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Ich weise daraufhin, dass auf den Spielplätzen in Arzbach für Erwachsene eine Maskenpflicht herrscht. Im Gegensatz zum Lockdown im Frühjahr 2020 dürfen die Spielplätze offenbleiben. Hinweise auf
die Maskenpflicht wurden nun durch die Bauhofmitarbeiter der Ortsgemeinde Arzbach angebracht. Ich bitte Sie auch den erforderlichen Mindestabstand einzuhalten. Bei zurückliegenden Kontrollen durch
das Ordnungsamt wurde mehrfach auf § 11 Abs. 2 der aktuell gültigen 15. Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz hingewiesen, die besagt: „Auf Spielplätzen ist möglichst das Abstandsgebot
nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zu beachten (Bei Begegnungen mit anderen Personen im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, sowie sich aus dieser Verordnung nichts anderes ergibt
- Abstands-gebot -.). Für anwesende Erwachsene gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 (Im Übri-gen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, soweit dies in dieser Verordnung angeordnet wird -
Maskenpflicht -).“
Bitte machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch Abstand zu halten, eine Maske zu tragen und dabei mitzuhelfen, dass die Kinder unserer Ortsgemeinde weiterhin die Spielplätze besuchen dürfen. Vielen
Dank für Ihre Unterstützung.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Ein sich leider immer wiederholender Vorgang: ein Elternteil bringt sein Kind in die Limesschu-le - und hält dafür mitten vor dem Schulhof und hat dabei das Schild „Durchfahrt verboten“ (Verkehrszeichen 250) missachtet. Dieses kennzeichnet im Bereich um die Limeshalle, den Kinderspielplatz und den Bolzplatz eigentlich ein generelles Verbot für Fahrzeuge aller Art. Eine Ausnahme bildet hier einzig die Zufahrt für die Mitarbeiter des Bauhofs der Ortsgemein-de Arzbach. Dort wo generell keine Fahrzeuge erlaubt sind, ist natürlich auch das Durchfah-ren untersagt. Bei Missachtungen drohen Bußgelder. Ich bitte deshalb alle diejenigen, die nicht den Parkplatz an der Limeshalle benutzen, ihre Gewohnheit zu ändern. Oftmals wird somit nicht nur der Bauhof zugeparkt, es entstehen auch brenzlige Situationen auf dem Kin-derspielplatz, da manche auch gerne auf diesen im Gegenverkehr ausweichen. Bitte beden-ken Sie, dass der Spielplatz auch einen Teil des Schulhofes abbildet. Es wird deshalb in den nächsten Tagen und Wochen zu verstärkten Kontrollen kommen. Wir können in Arzbach tat-sächlich stolz sein, dass wir einen so großen und bequemen Parkplatz an der Limeshalle be-sitzen. Die Grundschulen in Bad Ems und Nassau würden sich bei solchen Parkmöglichkeiten womöglich im Paradies wähnen.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Die von der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau erlassene Anordnung 165/2020 einer Verkehrsbeschränkung gemäß § 45 Abs. 1 StVO 6144 Abs. 1 Satz 1 StVO teilte ich Ihnen am 4. Juni 2020 im Mitteilungsblatt „Bad Ems-Nassau aktuell“ mit. Die Brücke über den Kennel-/Emsbach in der Straße „Auf der Trift“ bleibt mindestens bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten (bis jetzt angegeben ist der 31. Juli 2021), aufgrund von Sanierungsarbeiten voll gesperrt. Da vorliegend lediglich Anliegerverkehr herrscht wurde von einer innerörtlichen Umleitung abgesehen. Ebenfalls führte ich aus, dass die Arbeiten so ausgeführt werden, dass eine Ver- und Entsorgung der angrenzenden Grundstücke jederzeit gewährleistet ist. Leider wurde dieser Punkt in den letzten Tagen und Wochen ad absurdum geführt. Viele Anwohnerinnen und Anwohner konnten durch vor der Baustelle parkende Fahrzeuge nur unter schwierigen Bedingungen ihre Grundstücke anfahren. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung ist bereits das Halten an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig. Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von 2,55 m (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 Straßenzulassungsordnung) zuzüglich 0,50 m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde (3,05 m). Demnach verhindert in diesem Bereich der Straße „Auf der Trifft“ bereits die gängige Rechtsprechung ein halten bzw. parken. Die dauerparkenden Fahrzeuge wurden nun ordnungswidrig verwarnt. Da dieser Bereich in den allgemeinen Verkehrskontrollen weiterhin beobachtet wird hat sich die Lage nun etwas entspannt.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Leider auch ein Dauerthema und bereits am 29.01.2020 hier veröffentlicht. Durch Arzbach zieht sich ein komplexes Straßen- und Wegenetz, dabei muss eine Straße nicht immer auch von zwei Enden zugänglich sein. Diese besondere Art von Straße wird als Sackgasse bzw. Stichstraße bezeichnet und dient vor allem dem Anliegerverkehr. Verirren sich ortsunkundige Autofahrer in eine Sackgasse, müssen diese zum Verlassen in der Regel wenden. Für Pkw ist dies nicht selten noch problemlos möglich, für Lkw und Müllfahrzeuge kann dies aber eine Herausforderung darstellen. Um dennoch sicherzustellen, dass diese Fahrzeuge die Sackgasse wieder verlassen können, gibt es den sogenannten Wendehammer. In Deutschland ist – wie soll es anders sein – der Wendehammer genormt. Den Begriff des „Wendehammers“ gibt es in der StVO allerdings nicht. Ob das Parken hier zulässig ist, richtet sich – wenn keine Beschilderung vorhanden ist – nach den allgemeinen Vorschriften. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Anlieger. Bei Verstoß drohen Bußgelder gemäß Bußgeldkatalog. Nach § 12 Abs. 3 StVO ist das Parken verboten an engen Straßenstellen. Eine Fahrbahnbreite von 6 m plus Gehwegbreite von 1,40 m wird als ausreichend für Erschließungsstraßen klein dimensionierter Wohnbebauung erachtet. Allgemein fürs Parken am Straßenrand gilt ein Abstand von 3 m zum nächsten Fahrbahnrand. In Sackgassen – also auch im Wendehammer – darf nur in Fahrtrichtung geparkt werden. Solange die Fahrbahn breit genug ist, Grundstücksausfahrten nicht blockiert bzw. generell andere Fahrzeuge nicht behindert werden (§ 1 Abs. 2 StVO) darf am Wendehammer geparkt werden. Wenn nicht verboten, darf hierzu auch auf dem Gehweg geparkt werden. Um ein reibungsloses Passieren des Wendehammers zu ermöglichen, wird jedoch das dortige Parken durch Beschilderung reguliert. An Tagen der Müllabfuhr gilt dann beispielweise Parkverbot. Auch dieser Bereich (besonders die Straßen „Birkenweg“, „Lärchenweg“, „Im Silberkäutchen“, „Auf der Gass“ und „Am Pflanzengarten“) wird nun in den allgemeinen Verkehrskontrollen beobachtet. Ich bitte um Beachtung!
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Normalerweise reißen die Arzbacher Narren während der „tollen“ Tage die Macht an sich und erstürmen das Rathaus. Daran ist in Corona-Zeiten nicht zu denken. Doch ganz unnärrisch sollte es in diesen Tagen trotzdem nicht zugehen. Und so haben sich der Karnevalsverein Weiß-Blau Arzbach und die Ortsgemeinde eine virtuelle Alternative zur Rathausstürmung ausgedacht. In verschiedenen „Takes“ (kleinen Filmaufnahmen) entstand am Originalschauplatz ein Film über die Rathausstürmung. Der Film kann auf der Homepage des Karnevalsvereins „Weiß-Blau“
eingesehen werden, sowie auf den Facebook und Instagram Seiten des Vereins. Die Stürmung des altehrwürdigen Rathauses lief wie folgt ab: nach der Anmoderation durch die Vorsitzende des KVAs, Sabine Laux, ließ der Erste Beigeordnete der Ortsgemeinde Arzbach Christian Christ ohne nennenswerte Gegenwehr den Sitzungspräsidenten Janick Dennebaum und seinen treuen Helfer Prinz Admiral Oliver Kaiser ins Treppenhaus des Backes. In der nächsten Szene wird der Ortsbürgermeis-ter Claus Eschenauer gesucht, der hinter Bergen von Akten eingeschlafen ist und durch Janick Dennebaum nicht nur geweckt sondern auch in ein karnevalistisches Gewand ver-wandelt wird. Abschließend singt und begleitet der Ortsbürgermeister das Lied „Hey Arzbach du bes e Jeföhl“, frei nach der Gruppe Höhner, auf der Gitarre. Anschließend überreicht Janick Dennebaum den Liedtext des nun von Rainer Lehmler neu interpretierten Karnevalsliedes „Heile, heile Gänsje“ an den Ortsbürgermeister, überreicht ihm den diesjährigen Sessionsorden 2021 mit dem Motto „Sind wir auch gelockdownt worden, bei uns gibt’s trotzdem einen Orden.“ Zum Abschluss rufen alle ein dreifaches Helau zu Gesundheit, Zuversicht und Humor und Janick Dennebaum und Claus Eschenauer halten gemeinsam den Schlüssel des Rathauses in die Höhe. Somit hieß es auch am Ende für die Karnevalisten in 2021: „Trotz Corona, wir haben das Regiment im Orzbächer Backes übernommen!“ Ein großer Dank geht auch an die handelnden Personen im Hintergund: Daniel Schultheis dem Regisseur sowie Ilka Reifert, Annette Jung und dem Kindergarten St. Georg fürs Schmücken des Rathauses.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
immer wieder erreichen uns Nachfragen zur Bestellung von Ortsfahnen. Konkrete Zusagen liegen der Ortsgemeinde bisher allerdings wenige vor. Bei Abnahme von 10 Stück beträgt der Einzelpreis brutto ca. 46 €. Die Bannerfahne im Hochformat hat entweder eine Größe von 80 x 200 cm oder 1,20 x 3,00 mit Hohlsaum für eine Fahnenstange. Bei einer größeren Auflage reduziert sich der Preis, deshalb nochmals der Appell, die Ortsgemeinde würde gerne eine Sammelbestellung aufgeben. Sichern sie sich Ihre Fahne und melden Sie sich bitte bei Interesse, bis zum 19. Februar 2021 schriftlich oder per Mail an:
Ortsgemeinde Arzbach
Am Rathaus 2
56337 Arzbach
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Vergangenes Wochenende fand die Abholung und anschließende Verbrennung der Weih-nachtsbäume am Kindchensborn (Römerquelle) statt. Pandemiebedingt und um dadurch die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr nicht zu gefährden wurde diese Aufgabe dieses Jahr durch die Ortsgemeinde Arzbach sowie Freiwillige übernommen. Ich danke allen Freiwilligen für die Durchführung und der Feuerwehr für die gute Beratung. Nächstes Jahr ist hoffentlich diese wieder dran.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Der Bereich der Hochstraße wird seit Wochen von Hundekot gesäumt. Dieser liegt oftmals direkt an den Einfahrten zu den Grundstücken und am Straßenrand. Gerade zur jetzigen Schneepracht unangenehm, wenn Kinder hier spielen. Herumliegender Hundekot ver-schmutzt öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie Grün- und Freizeitanlagen und erhöht die Unfallgefahr, da man darauf ausrutschen kann. Zudem enthält er häufig gefährliche Krankheitserreger, durch die sowohl spielende Kinder, als auch andere Tiere gefährdet wer-den. Hundekot gilt grundsätzlich als Abfall im Sinne des Abfallrechts und muss daher vom Hundehalter unverzüglich entfernt und in Abfallbehältern bzw. über die Restmülltonne ent-sorgt werden. Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau sind zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen Halter und Führer nebenei-nander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Wer hiergegen vorsätzlich oder fahrlässig verstößt und Hundekot einfach liegen lässt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 € bestraft werden. Aus vorgenannten Gründen werden alle Hundehalter schon im Interesse der Allgemeinheit, aber auch in ihrem eigenen Interesse darum gebeten, die Hinterlassenschaften ihrer kleinen oder großen Lieblinge immer unverzüglich zu beseitigen.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister
Leider in Arzbach keine Seltenheit und somit war es das Ärgernis der vergangenen Woche: Ein fehlerhaftes Navigationsgerät lotste einen ortsfremden Handwerker auf einen gefährlich glatten Feldweg und sein Auto drohte einen Steilhang hinunter in ein Wohnhaus abzurutschen. In einem zweistündigen Einsatz sicherten Feuerwehrleute aus Arzbach und Bad Ems das Auto und bargen es schließlich. Grundsätzlich gibt es immer wieder fehlerhafte Eintragungen bei Online-Kartendiensten. Man sollte deshalb bei fehlender Ortskenntnis nicht immer blind diesen Geräten folgen, Schilder lesen usw.. Dennoch gibt es Situationen bei Dunkelheit, Schnee und Eis bei denen auch das nicht mehr hilft. Die Ortsgemeinde sucht nun nach weite-ren potenziellen Gefahrenstellen und bittet Sie um Mithilfe. Melden Sie uns bitte unter ortsge-meinde-arzbach@gmx.de mögliche fehlerhafte Eintragungen. Nur wenn wir Arzbacherinnen und Arzbacher die Mängel melden, können die gängigen Firmen Nachbesserungen durchfüh-ren.
Claus Eschenauer, Ortsbürgermeister