Mit Bescheid vom 12.11.2024 hat die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises der Ortsgemeinde Arzbach mit Blick auf die vorhandenen Mängel in der Limeshalle u. a. folgende Anordnung zugestellt
„Die Nutzung der Limeshalle im Erdgeschoss wird für Veranstaltungen außerhalb vom Tageslichteinfall mit sofortiger Wirkung untersagt. Bei Tageslicht ist die Nutzung zulässig.“
Dies bedeutet, dass sowohl Schul- als auch Vereinssport sowie sonstige Veranstaltungen nur noch bis Einbruch der Dunkelheit zulässig sind. Die Ortsgemeinde ist dafür zuständig, die Einhaltung zu
überwachen. Weiterhin ist ebenfalls auf Anordnung der Kreisverwaltung die Raumlufttechnische Anlage (Heizung für den Bereich Turnhalle im Erdgeschoss) der Limeshalle umgehend außer Betrieb zu nehmen.
Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die Turnhalle nicht mehr beheizt und belüftet wird.
In diesem Zusammenhang erfolgt auch ein Aushang direkt an der Limeshalle.
Klaus Poetzsch
Ortsbürgermeister